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SWK Strom

Die SWK ist ihr fairer Stromversorger in Stadtwerkequalität – und das bundesweit.

Ihre Vorteile:

  • 1 Jahr Energiepreisgarantie*
  • Fairer Grund- und Verbrauchspreis
  • TÜV ausgezeichneter Kundenservice
  • Service-vor-Ort
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1. Tarif berechnen

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Wir senden Ihnen unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen zu.

Ihre Vertragskonditionen

  • Für Privatkunden mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh im Jahr.
  • Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 1 oder 12 Monate.
  • Sofern Sie den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
  • Über Preisanpassungen werden wir Sie sechs Wochen vor deren Wirksamkeit schriftlich informieren.
  • Zum sicheren und bequemen Zahlungsverkehr können Sie das SEPA Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit der Überweisung.

Zusammensetzung unserer Strompreise

Ein Großteil unseres Strompreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.

§-19-Umlage (Abs. 2 Strom-Netzentgeltverordnung):
Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So will die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) enthalten, sie wird nicht separat ausgewiesen. 2023 liegt die Umlage bei 0,417 ct/kWh netto. 2024 liegt sie bei 0,643 ct/kWh netto.

KWKG-Belastung:
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2023 beträgt die KWKG-Umlage 0,357 ct/kWh netto, 2024 0,275 ct/kWh.

Offshore-Haftungsumlage:
Die Offshore-Umlage nach §12 EnFG dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2023 0,591 ct/kWh netto und 2024 0,656 ct/kWh netto.

Stromsteuer:
Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt auch 2024 unverändert bei 2,050 ct/kWh netto.

Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung des Stroms sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.

Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Stand: 27.12.2023

Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder für Strom auf der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de zu finden.

Unser Strommix

*Die von uns gewährte Preisgarantie umfasst für den genannten Zeitraum den Energiepreis. Von der Preisgarantie ausgeschlossen sind daher gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netznutzungsentgelte. Diese Kostenbestandteile können wir nicht beeinflussen.