SWK Strom
Die SWK ist ihr günstiger Stromversorger in Stadtwerkequalität – und das bundesweit.
Ihre Vorteile:
- 2 Jahre Energiepreisgarantie*
- Günstiger Grund- und Verbrauchspreis
- TÜV ausgezeichneter Kundenservice
- Service-vor-Ort

Unsere Auszeichnungen
So einfach wechseln Sie zur SWK
1. Tarif berechnen
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.
2. Vertrag abschließen
Vertrag zum Wunschprodukt abschließen – wir kümmern uns um den Rest inkl. Kündigung.
3. Zurücklehnen und entspannen
Wir senden Ihnen unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen zu.
Ihre Vertragskonditionen
- Für Privatkunden mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh im Jahr.
- Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 12 oder 24 Monate.
- Ihr Vertrag verlängert sich – sofern er nicht gekündigt wird – automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
- Über Preisanpassungen werden wir Sie sechs Wochen vor deren Wirksamkeit schriftlich informieren.
- Zum sicheren und bequemen Zahlungsverkehr können Sie das SEPA Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit der Überweisung.
Strompreiszusammensetzung
Über drei Viertel des Strompreises bestehen aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Dieser Teil ist von uns nicht zu beeinflussen.
Nur 21 Prozent des Strompreises fließen an die SWK. Hiervon geht der größte Teil in den Energieeinkauf und nur 8 Prozent verteilen sich auf Vertrieb und Kundenservice.
Unser Strompreis besteht zu 56 Prozent aus Abgaben, Umlagen und Steuern – wie setzt sich dieser Posten zusammen?
- EEG-Umlage als Ausgleich zwischen Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen
- KWK-Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
- Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV zum Ausgleich der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe
- Offshore-Umlage, um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen
- Strom- bzw. Ökosteuer zur Förderung klimapolitischer Ziele
- Umsatzsteuer
- Konzessionsabgabe als Entgelt für Wegerechte in Kommunen
- Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV