SWK Strom
Die SWK ist ihr fairer Stromversorger in Stadtwerkequalität – und das bundesweit.
Ihre Vorteile:
- 1 Jahr Energiepreisgarantie*
- Fairer Grund- und Verbrauchspreis
- TÜV ausgezeichneter Kundenservice
- Service-vor-Ort

Unsere Auszeichnungen
So einfach wechseln Sie zur SWK
1. Tarif berechnen
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.
2. Vertrag abschließen
Vertrag zum Wunschprodukt abschließen – wir kümmern uns um den Rest inkl. Kündigung.
3. Zurücklehnen und entspannen
Wir senden Ihnen unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen zu.
Ihre Vertragskonditionen
- Für Privatkunden mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh im Jahr.
- Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 1 oder 12 Monate.
- Sofern Sie den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
- Über Preisanpassungen werden wir Sie sechs Wochen vor deren Wirksamkeit schriftlich informieren.
- Zum sicheren und bequemen Zahlungsverkehr können Sie das SEPA Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit der Überweisung.
Strompreiszusammensetzung
Circa die Hälfte des Strompreises bestehen aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Dieser Teil ist von uns nicht zu beeinflussen.
51 Prozent des Strompreises fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
Abgaben, Umlagen, Steuern und Netznutzungsentgelte betragen 49 Prozent des Strompreises - wie setzen sich diese Posten zusammen?
- KWK-Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
- Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV zum Ausgleich der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe
- Offshore-Umlage, um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen
- Strom- bzw. Ökosteuer zur Förderung klimapolitischer Ziele
- Umsatzsteuer
- Konzessionsabgabe als Entgelt für Wegerechte in Kommunen
- Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV (entfällt zum 01.01.2023)
- EEG-Umlage als Ausgleich zwischen Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen (entfällt zum 01.07.2022)
- Netznutzungsentgelte für die Nutzung der Stromnetze zur Durchleitung von Strom