meinTicket / SozialTicket
Sie empfangen Hartz IV-Leistungen, haben Anspruch auf andere soziale Unterstützungen und wollen in Ihrer Stadt oder in Ihrem Kreis mobil sein?
Dann müssen Sie nicht für jede Fahrt einen eigenen Fahrschein lösen, sondern können mit dem SozialTicket von der SWK sparen.

Vorteile vom SozialTicket
Mobilitätsgarantie
Hat Ihr Bus oder Ihre Bahn mal Verspätung zahlen wir das Taxi oder den Umstieg auf Sharing-Angebote der SWK.
Personenmitnahme
Nehmen Sie an Wochentagen nach 19 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen bis zu drei Kinder mit.
Flexibel unterwegs
Beliebig viele Fahrten im gesamten Geltungsbereich für einen ganzen Monat.
Preise für das SozialTicket
Preisstufe | SozialTicket als Monatskarte |
A | 39,35 € |
Preisstufen im VRR
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Preisstufe A
Mit der Preisstufe A fahren Sie in der Regel innerhalb einer Stadt.
A1 in kleineren Städten und Gemeinden.
A2 in elf größeren Städten bzw. Großstädten: Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim, Neuss/Kaarst, Oberhausen, Remscheid, Solingen.
A3 gilt in fünf Großstädten: Bochum, Dortmund, Essen, Düsseldorf und Wuppertal. -
Preisstufe B
Mit der Preisstufe B fahren Sie durch mehrere Tarifgebiete. Es ermöglicht so Fahrten in die Nachbarstädte und
-gemeinden. -
Preisstufe C
Mit der Preisstufe C fahren Sie über Nachbarstädte und
-gemeinden hinaus. Sie dürfen sich innerhalb einer Region bewegen. Der VRR besteht aus 19 Regionen. -
Preisstufe D
Mit der Preisstufe D fahren Sie im gesamten VRR-Tarifraum.
Fragen und Antworten zum SozialTicket
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Wer hat Anspruch auf das SozialTicket?
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Wo darf ich mit meinem SozialTicket fahren?
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Wann ist mein SozialTicket gültig?
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Wer darf auf meinem SozialTicket mitfahren?
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Was ist,wenn ich außerhalb meiner Preisstufe fahren will?
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Was ist wenn mein Bus oder meine Bahn ausfällt oder Verspätung hat?