meinSWK Heimatstrom
Entdecken Sie unseren Ökostrom aus Windkraftanlagen in der Region und fördern Sie die Energieerzeugung der Zukunft.
Ihre Vorteile:
- 100 % Ökostrom
- Natürlich regional erzeugt
- Nachhaltig mit Zukunfts-Invest
- Unterstützung der Energiewende vor Ort

Unsere Auszeichnungen
So einfach wechseln Sie zur SWK
1. Tarif berechnen
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.
2. Vertrag abschließen
Vertrag zum Wunschprodukt abschließen – wir kümmern uns um den Rest inkl. Kündigung.
3. Zurücklehnen und entspannen
Wir senden Ihnen unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen zu.
Ihre Vertragskonditionen
- Für Privatkunden mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh im Jahr.
- Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 1 oder 12 Monate.
- Sofern Sie den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
- Über Preisanpassungen werden wir Sie sechs Wochen vor deren Wirksamkeit schriftlich informieren.
- Zum sicheren und bequemen Zahlungsverkehr können Sie das SEPA Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit der Überweisung.
Was macht meinSWK Heimatstrom so besonders?
meinSWK Heimatstrom wird in der Nachbarschaft in einem Umkreis von maximal 50 km rund um Krefeld erzeugt. Zurzeit beziehen wir die benötigten Mengen aus dem Windpark Wachtendonk. Insgesamt produzieren hier derzeit elf Windräder sauberen Ökostrom (Stand Mai 2021).
So stärken wir unsere Heimat und Sie haben die Gewissheit, woher Ihr Strom stammt und die Sicherheit, dass er nicht über lange Strecken transportiert werden muss. Außerdem fördern Sie nachhaltige Projekte direkt vor der Haustür. Das ist gelebter lokaler Klimaschutz.
Was unterscheidet Heimatstrom vom konventionellen Ökostrom?
Sie interessieren sich für den SWK ÖkoFonds?
Der SWK ÖkoFonds ist ein zweckgebundener Fonds, der die Förderung energetisch sinnvoller und nachhaltiger Energieprojekte in Krefeld, Straelen und Wachtendonk unterstützt.
Für jede Kilowattstunde Strom, die im Produkt meinSWK Heimatstrom verbraucht wird, fließen 0,5 Cent in den Fonds.
Welche sozialen und gemeinnützigen Projekte in Krefeld und der Region Zuschüsse aus dem Fonds erhalten können, erfahren sie hier.
Wenn Ihr Projekt unsere Kriterien erfüllt, füllen Sie gern unseren Förderantrag und unseren Abrechnungsantrag aus und senden Sie die Unterlagen an: SWK ENERGIE GmbH, Vertrieb Privat-/Gewerbekunden, St. Töniser Str. 124 in 47804 Krefeld.
Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet ein interner Förderbeirat der SWK, der sich quartalsweise trifft.
SWK Klima-Zähler
Oberste Priorität beim Klimaschutz hat die Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Mit unseren Ökostromtarifen tragen wir daher nicht nur dazu bei, den Anteil grüner Energie am Gesamtstrommix in Deutschland zu erhöhen. Wir sparen damit auch aktiv CO₂ ein. Unser SWK Klima-Zähler bilanziert ganz transparent die eingesparten CO₂-Emissionen durch Nutzung aller SWK-Ökostrom-Produkte. Die zugrunde liegenden Daten des Zählers reichen dabei zurück bis ins Jahr 2010.
Mit einem Wechsel zu SWK-Ökostrom können Sie Ihren CO₂ -Fußabdruck deutlich reduzieren: Um 90 Prozent und mehr sinken die Emissionen durch Ökostrom im Schnitt.
Unsere Ökostrom Zertifikate
Strompreiszusammensetzung
51 Prozent des Strompreises fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
Abgaben, Umlagen, Steuern und Netznutzungsentgelte betragen 49 Prozent des Strompreises - wie setzen sich diese Posten zusammen?
- KWK-Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
- Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV zum Ausgleich der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe
- Offshore-Umlage, um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen
- Strom- bzw. Ökosteuer zur Förderung klimapolitischer Ziele
- Umsatzsteuer
- Konzessionsabgabe als Entgelt für Wegerechte in Kommunen
- Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV (entfällt zum 01.01.2023)
- EEG-Umlage als Ausgleich zwischen Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen (entfällt zum 01.07.2022)
- Netznutzungsentgelte für die Nutzung der Stromnetze zur Durchleitung von Strom