
Unsere modernen Straßenbahnen und Busse bieten Komfort für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität und Behinderungen. Rampen für Rollstühle, barrierefreie Haltestellen,
akustische Signale sowie sprechende Haltestellen sorgen dafür, dass alle unsere Gäste sicher ans Ziel kommen.
In den 31 Krefelder Niederflurstraßenbahnen des Typs FOC 5.2 von Bombardier können Fahrgäste mit Behinderungen sowie Passagiere mit Kinderwagen vielerlei Vorteile nutzen:
9 Fahrzeuge vom Typ M8C gehören ebenfalls zur Straßenbahnflotte.
Darüber hinaus umfasst die Fahrzeugflotte der SWK rund 80 niederflurige Linienbusse, die im Stadtgebiet Krefeld unterwegs sind. Auch sie verfügen über Rollstuhlrampen und blaue Kinderwagentasten (in Bussen ab Baujahr 2010). Bevor sich die Türen schließen, ertönt – wie auch in den modernen Straßenbahnen – ein akustisches Signal.
Um die Niederflur-Fahrzeuge richtig nutzen zu können, sind bisher 15 Straßenbahn- und fast alle Bushaltestellen im Liniennetz umgebaut worden. Weitere Haltestellen folgen. Taktile Leitsysteme (Blindenleitsysteme) helfen Sehbehinderten an den Stationen bei der Orientierung.
Sprechende Haltestellen
Im Stadtgebiet Krefeld gibt es bereits vier sprechende Haltestellen:
Bei Druck auf den Taster am Mast der DFI-Anzeige liest eine Stimme alle Informationen vom Bildschirm dieser dynamischen Fahrgastinformation vor.
Fahrgäste mit einem Schwerbehindertenausweis können unentgeltlich deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, wenn Sie zusätzlich über ein entsprechendes Beiblatt zum Ausweis mit einer gültigen Wertmarke (aktuell für 104 Euro jährlich oder 53 Euro halbjährlich) verfügen.
Der gültige Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke bilden in diesem Falle Ihr gültiges Ticket. Gegebenenfalls erlaubt das Versorgungsamt auch die kostenlose Mitfahrt einer Begleitperson (entsprechende Kennzeichnung auf Schwerbehindertenausweis).
Das Versorgungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde informiert Sie gern über die Voraussetzungen und erteilt weitere Auskünfte.
Bitte beachten Sie: Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können diesen ab dem 1. Januar 2026 auch für grenzüberschreitende Fahrten zwischen Deutschland und den Niederlanden nutzen.
Sie können folgende Linien nutzen, um von Deutschland nach Venlo zu fahren:
Für Fahrten die ausschließlich innerhalb von Venlo durchgeführt werden oder über die oben aufgeführten Tarifzonen hinausgehen, gilt weiterhin der niederländische Tarif.