SWK Ökostrom
Entdecken Sie unsere Ökostromprodukte, die individuell auf Ihre Bedürfnisse und zugleich auf eine umweltfreundliche Zukunft abgestimmt sind.
Ihre Vorteile:
- Natürlich 100 % Ökostrom
- 2 Jahre Energiepreisgarantie*
- TÜV ausgezeichneter Kundenservice

Unsere Auszeichnungen
So einfach wechseln Sie zur SWK
1. Tarif berechnen
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.
2. Vertrag abschließen
Vertrag zum Wunschprodukt abschließen – wir kümmern uns um den Rest inkl. Kündigung.
3. Zurücklehnen und entspannen
Wir senden Ihnen unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen zu.
Ihre Vertragskonditionen
- Für Privatkunden mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh im Jahr.
- Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 12 oder 24 Monate.
- Ihr Vertrag verlängert sich – sofern er nicht gekündigt wird – automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
- Über Preisanpassungen werden wir Sie sechs Wochen vor deren Wirksamkeit schriftlich informieren.
- Zum sicheren und bequemen Zahlungsverkehr können Sie das SEPA Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit der Überweisung.
Was ist Ökostrom?
Ökostrom stammt aus erneuerbaren Energiequellen und ist damit umweltfreundlich und nachhaltig. Meist wird Wasserkraft zur Erzeugung von grünem Strom genutzt. Aber auch Windkraft und Sonnenenergie sind mittlerweile wichtige Energiequellen.
Da diese Form der Energie in nahezu unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen und bei ihrer Gewinnung keine CO-Emissionen entstehen, bieten sie einen entscheidenden Vorteil gegenüber herkömmlichen Energieträgern.
Unsere Ökostromzertifikate
Strompreiszusammensetzung
Nur 21 Prozent des Strompreises fließen an die SWK. Hiervon geht der größte Teil in den Energieeinkauf und nur 8 Prozent verteilen sich auf Vertrieb und Kundenservice.
Abgaben, Umlagen und Steuern betragen 56 Prozent des Strompreises – wie setzt sich dieser Posten zusammen?
- EEG-Umlage als Ausgleich zwischen Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen
- KWK-Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
- Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV zum Ausgleich der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe
- Offshore-Umlage, um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen
- Strom- bzw. Ökosteuer zur Förderung klimapolitischer Ziele
- Umsatzsteuer
- Konzessionsabgabe als Entgelt für Wegerechte in Kommunen
- Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV