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Grundversorgung Gas

Sie möchten sich konkret über unsere Preise rund um Gas informieren? Hier geben wir Ihnen einen Überblick.

SWK Grundversorgung Gas in Krefeld

Preisübersicht Grundversorgung Gas

Berechnung des zu zahlenden Grundpreises

In der Verbrauchsabrechnung wird der vom Kunde zu zahlende Grundpreis nach folgendem Rechengang ermittelt:

 

Grundpreis (EUR/Jahr)

     
    Tage des Abrechnungszeitraumes     
       

                                    365 (Tage/Jahr)

Erdgassteuer und Umsatzsteuer

Die Arbeitspreise (netto) beinhalten die gesetzlich festgelegte Erdgassteuer von zurzeit 0,55 Cent/kWh (Stand: 01.01.2003). Die vorgenannten Bruttopreise beinhalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von 7 Prozent.

Konzessionsabgabe

Das Entgelt enthält die Konzessionsabgabe (KA), die an die Stadt Krefeld abgeführt wird.

 

Die Konzessionsabgabe beträgt:

a) bei ausschließlicher Nutzung zum Kochen
oder zur Warmwasserbereitung
ab 01.01.1995 0,77 Cent/kWh
b) bei sonstigen Tariflieferungen   ab 01.01.1993 0,33 Cent/kWh

Sonderbedingungen

Für Heizgaskunden mit einer Leistung über 150 Kilowatt (kW) und für Kunden mit besonderen Abnahmeverhältnissen (Gewerbe- und Industriebereich) gelten besondere Vertragsbedingungen.
Den kompletten Text der Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz der SWK schicken wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Senden Sie uns eine E-Mail.

E-Mail: energieberatung@swk.de

Thermische Gasabrechnung

Das an den Kunden gelieferte Erdgas wird in Kubikmetern (m³) (Betriebszustand) gemessen und auf Grundlage der im Erdgas chemisch gebundenen Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Die technische Regel dazu ist die jeweils aktuelle Fassung des DVGW Arbeitsblattes G 685, zurzeit Ausgabe 11/2008.

Details entnehmen Sie bitte den folgenden Unterlagen:
Veröffentlichungen im Rahmen der Erdgasabrechnung gemäß DVG Deutsche Vereinigung des Gas-und Wasserfaches e.V., Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung zur offiziellen Veröffentlichung G685

Grundversorgungsbedingungen

Bis auf Weiteres gilt für Ihre Gasversorgung im Rahmen der Grundversorgung der Allgemeine Tarif sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden.

Gaspreiszusammensetzung

Circa 30 Prozent des Gaspreises besteht aus Steuern, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Dieser Teil ist von uns nicht zu beeinflussen.

70 Prozent des Gaspreises fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Erdgaseinkauf.

Im Gaspreis sind Netznutzungsentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern enthalten – wie setzen sich diese Posten zusammen?

  • die Netznutzungsentgelte für die Nutzung der Gasnetze zur Durchleitung von Gas,
  • die Konzessionsabgabe als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten in den Kommunen,
  • die Erdgasteuer als Teil des Energiesteuergesetzes zur Förderung klimapolitischer Ziele im Rahmen der ökologischen Steuerreform,
  • CO₂-Belastung - die Belastungen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG),
  • die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG zur Erfüllung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (gültig ab 1.10.2022),
  • die Umsatzsteuer auf die Gaslieferung und auf bestimmte Umlagen und Abgaben, auch auf die Erdgassteuer.
  • Die Bilanzierungsumlage zur Deckung benötigter Regel- und Ausgleichsenergie sinkt zum 01.10.2023 auf 0,000 ct/ kWh netto. Bis dahin liegt die Umlage bei SLP 0,570 ct/ kWh netto und bei RLM 0,390 ct/ kWh netto. 

Der Gesamtpreis beinhaltet auch ein Netznutzungsentgelt – was ist das?

Das Netznutzungsentgelt fällt für die Verteilung des Erdgases an. Es sind Entgelte, welche die Erdgasnetzbetreiber von den Energieversorgungsunternehmen – in Krefeld also von der SWK – für die Nutzung ihrer Netze zur Durchleitung des Erdgases erheben. Ähnlich einer Mautgebühr auf Autobahnen, die zur Nutzung der Autobahn fällig wird.

Kosten für Zusatzleistungen

Ergänzend zu den Allgemeinen Preisen und Ergänzenden Bedingungen der SWK ENERGIE GmbH zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) werden nachstehende Pauschalen berechnet. 

Abwendungsvereinbarung

Fragen zu Strom- und Gassperrungen

Muster Abwendungsvereinbarung

Wir bieten Ihnen nachfolgend ein Muster zur Abwendungsvereinbarung gem. § 2 Abs. 3 Satz 5 Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) zum Download an, um eine Versorgungsunterbrechung für Sie zu vermeiden.