
Das gute Gefühl fährt bei uns immer mit: In unseren Bussen & Bahnen in Krefeld sollen Sie sich jederzeit sicher fühlen! Und auch wenn Sie aussteigen bringen Sie die SWK Service- und Sicherheitsangebote sicher ans Ziel.
Mit „Halt auf Zuruf" den Ausstieg bestimmen
Ab 20.00 Uhr können Sie bei Busfahrten Ihre ganz persönliche Haltestelle für den Ausstieg zwischen den regulären Haltestellen selbst bestimmen.
Bei „Halt auf Zuruf" geben Sie dem Fahrer rechtzeitig Bescheid, wann und wo Sie aussteigen wollen. Der Ausstieg ist vorne beim Fahrer. Ob an der von Ihnen gewünschten Stelle direkt gehalten werden kann, hängt von der jeweiligen Verkehrssituation ab, beispielsweise ob dort ein absolutes Halteverbot besteht. Die Entscheidung über das Halten auf Zuruf trifft deshalb der Fahrer.


Mit „Taxiruf" ein Taxi bestellen
Ab 20.00 Uhr können Sie beim Bus- oder Bahnfahrer ein Taxi zu Ihrer Ausstiegshaltestelle bestellen.
Bitte teilen Sie dem Fahrer den Wunsch und Ihre Ausstiegshaltestelle rechtzeitig mit. Über Funk fordert er das Taxi für Sie an. Sie zahlen nur die Taxikosten, die Bestellung des Taxis über unseren Fahrer ist für Sie kostenfrei!
In den Niederflurstraßenbahnen können Sie im Notfall über eine Sprechstelle Kontakt mit unserem Fahrer aufnehmen.
Der Fahrer ergreift im Notfall weitere Maßnahmen, beispielsweise die Polizei anfordern, wenn er über die Sprechstelle einen Hinweis erhalten hat.
Nur für Notfälle
Da dem Fahrer auf seinem Display ein Notruf angezeigt wird, nutzen Sie die Sprechstelle bitte nur in Notfällen! Für Fahrplan- und Fahrpreisauskünfte sprechen Sie ihn bitte direkt an.

Hilfetelefon für Frauen
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten. Weitere Infos hier.
Heimwegtelefon e. V.
Das Heimwegtelefon ist ein Service, bei dem Sie nachts anrufen können, wenn Sie sich auf dem Heimweg unwohl fühlen. Unter der Nummer 030 12074182 (deutschlandweit, es gelten die Telefongebühren des Mobilfunkanbieters für einen Anruf in das deutsche Festnetz) werden Sie dann von einem*einer Ehrenamtlichen am Telefon bis nach Hause begleitet. Die Servicezeiten sind Sonntag bis Donnerstag von 21.00 bis 24.00 Uhr und Freitag und Samstag von 21.00 bis 03.00 Uhr. Weitere Infos hier.
Zur Erhöhung Ihrer Sicherheit sind die Fahrgasträume unserer Busse und Straßenbahnen videoüberwacht.
Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Videoüberwachungsanlagen in den Straßenbahnen und Bussen
1. Firma der verantwortlichen Stelle, Anschrift, Vorstände und weitere Angaben
SWK MOBIL GmbH, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld
Vorstand:
Carsten Liedtke (Sprecher) und Kerstin Abraham
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
SWK MOBIL GmbH, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld, E-Mail: Datenschutzbeauftragter@swk.de
2. Zweck des Einsatzes von Videoüberwachungsanlagen in den Straßenbahnen und Bussen der SWK MOBIL GmbH
Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.
Gesetzliche Grundlage: § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“ , Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
3. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
Aufzeichnungen werden nur auf Anforderung von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft, gerichtlicher Anordnung, bei Anforderung als Beweismittel im Rahmen von gerichtlichen Prozessen oder bei außergerichtlicher Anforderung durch Rechtsanwälte herausgegeben.
Innerhalb der SWK erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der genannten Zwecke und Rechtsgrundlagen benötigen. Alle entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei uns zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen verpflichtet.
4. Betroffene Personen
Kunden/Fahrgäste, Mitarbeiter der SWK, Mitarbeiter von Auftragnehmern, sonstige Personen die sich im Bereich der Videoüberwachung aufhalten
5. Speicherdauer
Die Speicherfrist für die Kameras in den Fahrzeugen (Bahnen und Busse) beträgt maximal 120 Stunden.
Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend der Verjährungsvorschriften.
6. Betroffenenrechte