
Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km.
Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.
Sie hatten sich mit einem Anliegen an uns gewandt und sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden? In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW zu wenden. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist eine unabhängige Einrichtung der Verbraucherzentrale NRW, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen und von Verkehrsunternehmen in NRW.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle wie folgt:
Schlichtungsstelle NRW
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Tel. +49 211 3809380 (Mo-Do 10.00-12.00 Uhr)
Fax. +49 211 3809666
Internet: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Mail: info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Hinweis:
Die Schlichtungsstelle wird erst dann tätig, wenn zuvor ein schriftlich dokumentierter Einigungsversuch erfolglos verlief.