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Anmeldung Umlagenprivilegierung

Wärmepumpen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Entsprechend sollen Betreiberinnen und Betreiber seit dem 01.01.2023 von reduzierten Netzentgelten profitieren. Für sie ist eine Umlagen-Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage auf jeweils 0,00 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Gesetzliche Grundlage bildet § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).

Hiermit beantrage ich die Verringerung der Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage nach § 22 EnFG für das Jahr 2025.

Ich bestätige in diesem Zuge, dass:

  • der Strom in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird,
  • die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist,
  • ich kein Unternehmen in Schwierigkeiten1 bin und
  • keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt gegen mich bestehen.

Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in der Datenschutzerklärung der SWK.