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Mit der SWK sicher unterwegs

Das gute Gefühl fährt bei uns immer mit: In unseren Bussen & Bahnen in Krefeld sollen Sie sich jederzeit sicher fühlen! Und auch wenn Sie aussteigen bringen Sie die SWK Service- und Sicherheitsangebote sicher ans Ziel.

SWK Stadtwerke Krefeld sicher unterwegs in Bus und Bahn

Sprechstellen in unseren Straßenbahnen

In den Niederflurstraßenbahnen können Sie im Notfall über eine Sprechstelle Kontakt mit unserem Fahrer aufnehmen.

Der Fahrer ergreift im Notfall weitere Maßnahmen, beispielsweise die Polizei anfordern, wenn er über die Sprechstelle einen Hinweis erhalten hat.

Nur für Notfälle

Da dem Fahrer auf seinem Display ein Notruf angezeigt wird, nutzen Sie die Sprechstelle bitte nur in Notfällen! Für Fahrplan- und Fahrpreisauskünfte sprechen Sie ihn bitte direkt an.

Taxiruf

Mit „Taxiruf" ein Taxi bestellen

Ab 20.00 Uhr können Sie beim Bus- oder Bahnfahrer ein Taxi zu Ihrer Ausstiegshaltestelle bestellen.

Bitte teilen Sie dem Fahrer den Wunsch und Ihre Ausstiegshaltestelle rechtzeitig mit. Über Funk fordert er das Taxi für Sie an. Sie zahlen nur die Taxikosten, die Bestellung des Taxis über unseren Fahrer ist für Sie kostenfrei!

Halt auf Zuruf

Mit „Halt auf Zuruf" den Ausstieg bestimmen

Ab 20.00 Uhr können Sie bei Busfahrten Ihre ganz persönliche Haltestelle für den Ausstieg zwischen den regulären Haltestellen selbst bestimmen.
Bei „Halt auf Zuruf" geben Sie dem Fahrer rechtzeitig Bescheid, wann und wo Sie aussteigen wollen. Der Ausstieg ist vorne beim Fahrer. Ob an der von Ihnen gewünschten Stelle direkt gehalten werden kann, hängt von der jeweiligen Verkehrssituation ab, beispielsweise ob dort ein absolutes Halteverbot besteht. Die Entscheidung über das Halten auf Zuruf trifft deshalb der Fahrer.

Videoüberwachung in Bus & Bahn

Zur Erhöhung Ihrer Sicherheit sind die Fahrgasträume unserer Busse und Straßenbahnen videoüberwacht.

Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Videoüberwachungsanlagen in den Straßenbahnen und Bussen

1. Firma der verantwortlichen Stelle, Anschrift, Vorstände und weitere Angaben

SWK MOBIL GmbH, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld

Vorstand:
Carsten Liedtke (Sprecher) und Kerstin Abraham

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
SWK MOBIL GmbH, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld, E-Mail: Datenschutzbeauftragter@swk.de

2. Zweck des Einsatzes von Videoüberwachungsanlagen in den Straßenbahnen und Bussen der SWK MOBIL GmbH

  • Erhöhung der Sicherheit der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter
  • Eindämmung von Vandalismusschäden
  • Abschreckung von gewaltbereiten Personen
  • Strafverfolgung bei Eingriffen in den Straßenverkehr, Vandalismus, Körperverletzung, sexueller Belästigung, Eigentumsdelikten oder anderer strafrechtlich relevanter Delikte
  • Klärung von etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen
  • Speicherung sicherheitsrelevanter Betriebsereignisse

Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.
Gesetzliche Grundlage: § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“ , Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

3. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
Aufzeichnungen werden nur auf Anforderung von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft, gerichtlicher Anordnung, bei Anforderung als Beweismittel im Rahmen von gerichtlichen Prozessen oder bei außergerichtlicher Anforderung durch Rechtsanwälte herausgegeben.
Innerhalb der SWK erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der genannten Zwecke und Rechtsgrundlagen benötigen. Alle entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei uns zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen verpflichtet.

4. Betroffene Personen
Kunden/Fahrgäste, Mitarbeiter der SWK, Mitarbeiter von Auftragnehmern, sonstige Personen die sich im Bereich der Videoüberwachung aufhalten

5. Speicherdauer
Die Speicherfrist für die Kameras in den Fahrzeugen (Bahnen und Busse) beträgt maximal 120 Stunden.
Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend der Verjährungsvorschriften.

6. Betroffenenrechte

  • Recht auf Auskunft: Auskunftsersuchen sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.
  • Recht auf Berichtigung: Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.
  • Recht auf Löschung: Das Recht auf Löschung wird, sofern keine zweckgebundene Speicherung erfolgt, durch das automatische Überschreiben der Daten umgesetzt.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt werden können, zudem kann eine Übertragung möglicherweise die Rechte Dritter beeinträchtigen.
  • Recht auf Widerspruch: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.
  • Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).