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Energy Sharing 2026: Haushalte teilen Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage innerhalb einer lokalen Stromgemeinschaft.

Energy Sharing: Kann ich meinen Solarstrom jetzt mit Nachbarn teilen?

Können Sie Ihren selbst erzeugten Solarstrom jetzt einfach mit den Nachbarn teilen? Seit Juni 2026 schafft das sogenannte Energy Sharing neue Möglichkeiten für Photovoltaik-Besitzerinnen und -Besitzer sowie für Haushalte ohne eigene Solaranlage. Doch was ist heute tatsächlich möglich, welche Voraussetzungen gelten und lohnt sich das Modell überhaupt? Wir erklären, wie Energy Sharing funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Autor*in: Sebastian Lappe
Veröffentlichungsdatum:
Lesezeit: 6 Minuten

Die kurze Antwort

Ja. Seit Juni 2026 gibt es in Deutschland einen rechtlichen Rahmen für Energy Sharing. Damit können Menschen ihren selbst erzeugten Solarstrom innerhalb einer Stromgemeinschaft gemeinsam nutzen.

Wichtig ist jedoch: Der Strom fließt nicht direkt per Kabel zum Nachbarn. Die Verteilung erfolgt über das öffentliche Stromnetz und wird rechnerisch erfasst. Für die Teilnahme sind technische und vertragliche Voraussetzungen nötig, insbesondere intelligente Messsysteme. Deshalb ist Energy Sharing heute grundsätzlich möglich, in der Praxis aber noch nicht überall einfach umzusetzen.

Solarstrom mit Nachbarn zu teilen wird damit realistischer. Gleichzeitig bleiben Netzentgelte, Abgaben und organisatorische Anforderungen ein wichtiger Faktor.

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing bedeutet, dass mehrere Personen oder Haushalte gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien nutzen können.

Typischerweise stammt dieser Strom aus einer Photovoltaikanlage. Die Teilnehmenden schließen sich zu einer sogenannten Stromgemeinschaft zusammen. Innerhalb dieser Gemeinschaft wird lokal erzeugter Solarstrom rechnerisch auf die beteiligten Haushalte verteilt.

Das Ziel: Mehr erneuerbare Energie vor Ort nutzen und weniger Strom aus dem allgemeinen Strommix beziehen.

Was ist eine Stromgemeinschaft?

Eine Stromgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher sowie Erzeugungsanlagen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer Photovoltaikanlage
  • Nachbarinnen und Nachbarn
  • Mieterinnen und Mieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • lokale Vereine oder Gemeinschaften

Die Stromgemeinschaft organisiert, wie der erzeugte Strom bilanziell verteilt wird.

Was bedeutet bilanziell verteilt?

Der Strom aus einer Solaranlage sucht sich physikalisch nicht den Weg zu einem bestimmten Haushalt.

Stattdessen wird er in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Über Messdaten wird anschließend berechnet, welcher Anteil des erzeugten Stroms welchem Mitglied der Stromgemeinschaft zugerechnet wird.

Was hat sich seit Juni 2026 geändert?

Mit der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz wurde Energy Sharing erstmals ausdrücklich ermöglicht.

Damit hat Deutschland eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende zu beteiligen und die Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom zu fördern.

Seit Juni 2026 können Stromgemeinschaften rechtlich einfacher organisiert werden als bisher.

Trotzdem befindet sich die praktische Umsetzung vieler Modelle noch im Aufbau. Energieversorger, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Softwareanbieter müssen Prozesse und Systeme teilweise erst etablieren.

Wer darf am Energy Sharing teilnehmen?

Grundsätzlich können verschiedene Gruppen teilnehmen:

  • Privatpersonen mit Photovoltaikanlage
  • Haushalte ohne eigene PV-Anlage
  • Mieterinnen und Mieter
  • Eigentümergemeinschaften
  • kleine Unternehmen
  • lokale Gemeinschaften

Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Energy-Sharing-Modell und den technischen Voraussetzungen vor Ort ab.

Können Privatpersonen ihren PV-Strom an Nachbarn weitergeben?

Ja, grundsätzlich ist das jetzt möglich.

Allerdings funktioniert dies nicht wie eine private Stromleitung zwischen zwei Häusern.

Der Solarstrom wird zunächst ins öffentliche Netz eingespeist. Anschließend wird über Mess- und Abrechnungssysteme ermittelt, welcher Anteil des Stroms von den Mitgliedern der Stromgemeinschaft genutzt wurde.

Deshalb besteht ein Unterschied zwischen:

Rechtlicher Möglichkeit

Seit Juni 2026 können entsprechende Modelle umgesetzt werden.

Technischer Umsetzung

Für die korrekte Zuordnung werden digitale Messsysteme benötigt.

Wirtschaftlicher Attraktivität

Ob sich Energy Sharing lohnt, hängt von Kosten, Vergütungen, Netzentgelten und dem eigenen Stromverbrauch ab.

Können auch Mieter oder Haushalte ohne eigene PV-Anlage profitieren?

Ja.

Gerade für Menschen ohne eigenes Dach eröffnet Energy Sharing neue Möglichkeiten.

Wer keine eigene Photovoltaikanlage installieren kann, könnte künftig über eine Stromgemeinschaft an lokal erzeugtem Solarstrom teilhaben.

Dadurch profitieren auch:

  • Mieterinnen und Mieter
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern
  • Haushalte mit ungünstiger Dachausrichtung
  • Menschen ohne eigene Immobilie

Welche Rolle spielen intelligente Messsysteme?

Eine zentrale Rolle.

Für Energy Sharing werden in der Regel intelligente Messsysteme benötigt.

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem, oft auch Smart Meter genannt, besteht aus:

  • einem digitalen Stromzähler
  • einer sicheren Kommunikationseinheit

Dadurch können Verbrauch und Einspeisung nahezu in Echtzeit erfasst und verarbeitet werden.

Nur so lässt sich nachvollziehen, wie viel Solarstrom erzeugt und wie viel innerhalb der Stromgemeinschaft genutzt wurde.

Warum läuft der Strom weiterhin über das öffentliche Netz?

Das öffentliche Stromnetz bleibt die zentrale Infrastruktur.

Physikalisch verteilt sich Strom immer entlang der vorhandenen Netzstruktur. Es lässt sich nicht festlegen, dass genau die Elektronen aus Ihrer Solaranlage beim Nachbarn ankommen.

Energy Sharing basiert deshalb auf einer bilanziellen Zuordnung.

Was ist ein Bilanzierungsgebiet?

Ein Bilanzierungsgebiet ist ein energiewirtschaftlicher Bereich, in dem Erzeugung und Verbrauch rechnerisch ausgeglichen werden.

Für Energy Sharing ist diese rechnerische Zuordnung entscheidend.

Fallen Netzentgelte, Abgaben und Umlagen weiterhin an?

Ja, zumindest teilweise.

Was sind Netzentgelte?

Netzentgelte sind Gebühren für Nutzung, Betrieb und Ausbau der Stromnetze.

Da auch beim Energy Sharing das öffentliche Netz genutzt wird, fallen grundsätzlich Netzkosten an.

Wie hoch diese Kosten künftig ausfallen und welche möglichen Entlastungen sich entwickeln, wird die weitere Marktentwicklung zeigen.

Deshalb sollte Energy Sharing nicht automatisch mit kostenlosem Strom gleichgesetzt werden.

Ist Energy Sharing dasselbe wie Mieterstrom?

Nein.

Beide Konzepte nutzen lokal erzeugten Solarstrom, unterscheiden sich aber deutlich.

Mieterstrom

Beim Mieterstrom wird Strom meist innerhalb eines Gebäudes oder Wohnquartiers bereitgestellt.

Energy Sharing

Beim Energy Sharing können mehrere unabhängige Haushalte innerhalb einer Stromgemeinschaft beteiligt sein. Die Modelle sind daher ähnlich, aber nicht identisch.

Ist Energy Sharing für Balkonkraftwerke relevant?

Grundsätzlich ja.

Auch Strom aus Balkonkraftwerken könnte künftig Teil von Energy-Sharing-Modellen werden.

In der Praxis ist die Umsetzung derzeit jedoch noch begrenzt.

Der Grund: Die vergleichsweise geringe Strommenge und die Anforderungen an Messung und Abrechnung.

Für viele Betreiberinnen und Betreiber eines Balkonkraftwerks bleibt zunächst der Eigenverbrauch die wichtigste Nutzung.

Praxisbeispiel: Wie könnte Energy Sharing funktionieren?

Familie Müller in Krefeld besitzt eine Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus.

Der Nachbar hat keine eigene PV-Anlage, möchte aber lokal erzeugten Solarstrom nutzen.

Beide treten einer Stromgemeinschaft bei.

An einem sonnigen Tag erzeugt die Anlage mehr Strom als Familie Müller selbst verbraucht. Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Über intelligente Messsysteme wird erfasst, welcher Anteil des Stroms der Stromgemeinschaft zur Verfügung steht. Ein Teil wird dem Nachbarn bilanziell zugerechnet.

Der Nachbar erhält dadurch rechnerisch einen Anteil des lokal erzeugten Solarstroms. Die Stromlieferung erfolgt weiterhin über das öffentliche Netz.

Lohnt sich Energy Sharing für PV-Besitzer?

Das hängt von mehreren Faktoren ab.

Interessant kann Energy Sharing sein, wenn:

  • regelmäßig Solarstromüberschüsse entstehen
  • Nachbarinnen und Nachbarn teilnehmen möchten
  • geeignete Messsysteme vorhanden sind
  • wirtschaftliche Modelle angeboten werden

Noch offen ist vielerorts, wie attraktiv die Abrechnung im Vergleich zu Eigenverbrauch, Einspeisung oder anderen Vermarktungsformen sein wird.

Welche Grenzen und offenen Fragen gibt es aktuell?

Energy Sharing ist rechtlich möglich, die Praxis entwickelt sich jedoch noch.

Offene Punkte betreffen unter anderem:

  • verfügbare Anbieter und Plattformen
  • technische Standards
  • Abrechnungsmodelle
  • Wirtschaftlichkeit
  • regionale Verfügbarkeit

Deshalb lohnt sich aktuell eine genaue Prüfung des jeweiligen Angebots.

Was sollten Interessierte in Krefeld und am Niederrhein jetzt prüfen?

Wenn Sie sich für Energy Sharing interessieren, sollten Sie folgende Punkte betrachten:

  1. Verfügt Ihre PV-Anlage bereits über ein intelligentes Messsystem?
  2. Gibt es in Ihrer Umgebung mögliche Teilnehmende für eine Stromgemeinschaft?
  3. Wie hoch sind Ihre jährlichen Stromüberschüsse?
  4. Ist ein Batteriespeicher möglicherweise wirtschaftlicher?
  5. Welche lokalen oder regionalen Angebote entstehen aktuell?

Oft lohnt es sich zunächst, den eigenen Solarstromverbrauch zu optimieren und anschließend weitere Modelle wie Energy Sharing zu prüfen.

Für wen ist Energy Sharing interessant?

Besonders interessant für:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer mit PV-Anlage
  • Haushalte mit regelmäßigem Stromüberschuss
  • Nachbarschaften mit Interesse an gemeinsamer Energienutzung
  • Mieterinnen und Mieter ohne eigenes Dach
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Eher weniger relevant für:

  • Haushalte mit sehr geringem Stromüberschuss
  • Betreiberinnen und Betreiber kleiner Balkonkraftwerke ohne passende Infrastruktur

Haushalte ohne Smart Meter oder geeignete Abrechnungsmodelle

FAQ

Kann ich meinen Solarstrom direkt an meinen Nachbarn verkaufen?

Nicht direkt über eine private Leitung. Die Zuordnung erfolgt über das öffentliche Stromnetz und entsprechende Abrechnungsmodelle.

Ist Energy Sharing seit 2026 erlaubt?

Ja. Seit Juni 2026 besteht in Deutschland ein rechtlicher Rahmen für Energy Sharing.

Brauche ich einen Smart Meter?

In den meisten Energy-Sharing-Modellen ja. Die genaue Erfassung von Erzeugung und Verbrauch ist eine zentrale Voraussetzung.

Können Mieter von Energy Sharing profitieren?

Ja. Gerade Menschen ohne eigene PV-Anlage könnten künftig stärker von lokal erzeugtem Solarstrom profitieren.

Fallen weiterhin Netzentgelte an?

Ja. Da das öffentliche Stromnetz genutzt wird, entstehen grundsätzlich weiterhin Netzkosten.

Ist Energy Sharing dasselbe wie Mieterstrom?

Nein. Mieterstrom und Energy Sharing verfolgen ähnliche Ziele, unterscheiden sich aber bei Organisation und rechtlicher Ausgestaltung.

Ist ein Balkonkraftwerk für Energy Sharing geeignet?

Grundsätzlich ja. Die praktische Nutzung hängt jedoch von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Fazit: Energy Sharing eröffnet neue Möglichkeiten, ersetzt aber nicht den Eigenverbrauch

Seit Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland grundsätzlich möglich. Damit können Menschen ihren Solarstrom innerhalb einer Stromgemeinschaft teilen und lokal erzeugte Energie besser nutzen.

Wer heute Solarstrom mit Nachbarn teilen möchte, sollte jedoch zwischen rechtlicher Möglichkeit, technischer Umsetzung und wirtschaftlicher Attraktivität unterscheiden. Smart Meter, Abrechnungssysteme und passende Vertragsmodelle sind wichtige Voraussetzungen.

Für viele Haushalte bleibt der Eigenverbrauch weiterhin der wichtigste Hebel. Gleichzeitig kann Energy Sharing künftig eine interessante Ergänzung werden, insbesondere für Nachbarschaften, Mieterinnen und Mieter sowie lokale Gemeinschaften in Krefeld und am Niederrhein, steht aber mit Sicherheit noch am Anfang.

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