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Sie betreiben ein Gewerbe, sind selbständig oder ein Einzelunternehmer und Ihr Gasverbrauch liegt unter 1.500.000 kWh?
Dann ist SWK PROFI Gas genau das Richtige für Sie.
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Entdecken Sie unsere Gasprodukte mit 12 Monaten Preisgarantie*, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Ein Großteil unseres Gaspreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
Energiesteuer (Gassteuer):
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas beträgt auch für 2026 unverändert 0,550 ct/kWh. Die Erhebung der Energiesteuer erfolgt durch die Zollverwaltung und fließt in den Bundeshaushalt.
Bilanzierungsumlage:
Die Bilanzierungsumlage zur Deckung benötigter Regel- und Ausgleichsenergie sank zum 1.10.2023 auf 0,000 ct/ kWh netto. Bis dahin lag die Umlage bei SLP 0,570 ct/ kWh netto und bei RLM 0,390 ct/ kWh netto.
Gasspeicherumlage:
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die dafür anfallenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert. Zum 1.1.2024 erhöhte sich die Gasspeicherumlage auf 0,186 ct/ kWh netto. Zum 1.7.2024 stieg die Gasspeicherumlage auf 0,250 ct/ kWh netto. Zum 1.1.2025 erfuhr die Gasspeicherumlage eine erneute Steigerung auf 0,299 ct/ kWh netto. Zum 01.07.2025 sank die Umlage auf 0,289 Cent/kWh netto. Die Gasspeicherumlage wird bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 erhoben. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Umlage und diese wird nicht weiter erhoben.
CO₂ Preis:
Der Kunde trägt zusätzlich die SWK ENERGIE GmbH treffenden Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe in ct/kWh („CO₂-Preis“). Dieser Preisbestandteil umfasst die Mehrkosten, die als gesetzlich festgelegter Festpreis für Erdgas unter Anrechnung (anteilig) gelieferter biogener Brennstoffe i. S. d. § 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG für den Verbrauch des Kunden gezahlt werden, soweit und solange das BEHG Festpreise vorsieht (voraussichtlich bis 31.12.2025). Der Festpreis für Emissionszertifikate ist in § 10 Abs. 2 BEHG festgelegt. Er wurde 2021 erstmals erhoben und ist bis zum 31.12.2025 ein jährlich steigender Festpreis. Der Preis beträgt für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 nach aktueller Rechtslage 45,00 Euro pro Emissionszertifikat (dies entspricht der Berechtigung zur Emission einer Tonne Treibhausgas in Tonnen Kohlendioxidäquivalent im Jahr). Die Ermittlung des Kohlendioxidäquivalents, d. h. der Brennstoffemissionen von Erdgas, aufgrund derer eine Berechnung eines Preises in ct/kWh ermöglicht wird, erfolgt auf Grundlage einer gemäß § 7 Abs. 4 BEHG zu erlassender Rechtsverordnung. Für 2025, mit Kosten von 55,00 Euro pro Emissionszertifikat, steigt der CO2-Preis auf 0,998 ct/kWh netto.
Ab dem 01.01.2026 beginnt auf Basis der geänderten Rechtsvorschriften Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) die sog. marktbasierte Versteigerungsphase für den Erwerb der Emissionszertifikate. Die Zertifikate sollen 2026 in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis (55 Euro pro Zertifikat) und einem Höchstpreis (65 bis 70 Euro pro Zertifikat) auktioniert werden. Die Kosten für den Zertifikateerwerb werden von den Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem Leitbild des Gesetzgebers an die Endverbraucher als Bestandteil der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise weitergegeben.
Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung von Gas sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet. In Krefeld betragen sie 2024 für einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh 1,360 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 84,00 EUR/Jahr netto im Grundpreis. Für 2025 erhöhen sich die Kosten bei gleichem Jahresverbrauch auf 1,461 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 96,00 EUR/Jahr netto. 2026 steigen sie auf 1,691 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 108,00 EUR/Jahr netto im Grundpreis.
Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Sie beträgt in der Grundversorgung Gas für Krefeld 0,330 ct/kWh netto.
Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer an. Für den Zeitraum 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 gilt für Erdgaslieferung ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Ab 1.4.2024 steigt der Umsatzsteuersatz wieder auf 19%.
Stand: 17.11.2025
Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder für Gas unter www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen zu finden.

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*Die von uns gewährte Preisgarantie umfasst für den genannten Zeitraum den Energiepreis. Von der Preisgarantie ausgeschlossen sind daher gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netznutzungsentgelte. Diese Kostenbestandteile können wir nicht beeinflussen.