
TÜV ausgezeichneter Kundenservice
Wechselservice
2 Jahre Preisgarantie
Stadtwerke Rosengarten – Alternativlösungen für Ihre Region
Stadtwerke können öffentlich-rechtliche Betriebe oder privatwirtschaftlich organisiert sein, unterliegen jedoch stets kommunalrechtlichen Vorschriften. Handelt es sich wie bei Stadtwerke Rosengarten um Netzbetreiber, werden sie durch die Regulierungsbehörde reguliert. Die Hauptaufgabe der Stadtwerke Rosengarten ist es, die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu gehören die Bereitstellung und die Instandhaltung verschiedener Infrastrukturen. Je nach Größe des Stadtwerkes kann das Aufgabenspektrum variieren. Die Stadtwerke Seevetal zum Beispiel übernehmen andere, jedoch sehr ähnliche Aufgaben in der Region. Bei uns, den Stadtwerken Krefeld, arbeiten jeden Tag Tausende von Menschen daran, unseren Kunden ein bestmögliches Produkt- und Serviceangebot zu bieten. Auch der Nachwuchs, Auszubildende und Studierende, helfen dabei tatkräftig.
Erdgas Rosengarten – Der kostengünstige Komfort aus dem Kraftwerk
Weil Erdgas Rosengarten sehr gut brennt, wird es oft zum Heizen verwendet – in Deutschland sogar in jedem zweiten Privathaus. Mit Erdgas Rosengarten sorgen Sie für wohlige Wärme in Ihren Räumen sowohl Zuhause, im Büro als auch im Geschäft. Falls Sie eine Erdgas-Heizung haben. Wir liefern Ihnen auch klimafreundliches Erdgas zu günstigen Preisen. Nach dem Ablauf der Erstvertragslaufzeit wird auch der aktuelle Erdgas Rosengarten Vertrag um eine bestimmte Laufzeit verlängert. Es lohnt sich daher vor Ablauf der Frist einmal alle Preise zu vergleichen. Auch die Gas Rosengarten Tarife, um so einen neuen günstigen Gasanbieter zu finden. Spätestens aber vor Ablauf der Kündigungsfrist des laufenden Vertrages empfiehlt sich ein solcher Vergleich.

Energieversorger Rosengarten – SWK als Ihr Energieanbieter für Strom und Gas
In keinem anderen europäischen Land gibt es so viele Energieversorger wie in Deutschland. Dies sind neben einer kleinen Anzahl großer Energieversorgungsunternehmen wie Energieversorger Rosengarten insbesondere zahlreiche kleine und mittlere Versorger wie der Energieversorger Neu Wulmstorf, die sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden. Mit den SWK als Energieversorger Rosengarten ist Strom sparen sehr leicht! Sie können die Preise, die Ihnen angeboten werden mit dem Ihres aktuellen Anbieters vergleichen und daraufhin selbst entscheiden welches Angebot das Beste für Sie ist. Die Energieberatung Rosengarten hilft Ihnen umweltfreundlich und gut gesichert die für Sie ideale Verbrauchsstelle aufzudecken.
Grundversorger Rosengarten – Energieversorgungsunternehmen im Netzgebiet
Wenn Sie sich im Grundtarif der Grundversorger Rosengarten für Strom befinden, sind Sie nicht an eine feste Vertragslaufzeit gebunden, weswegen ein Wechsel zu einem anderen Anbieter jederzeit problemlos möglich ist. Für die Grundversorgung mit Strom liegt die Kündigungsfrist des Grundversorger Rosengarten laut der Grundversorgungsverordnung bei zwei Wochen. Damit man nicht automatisch in die Grundversorgung rutscht, beispielsweise bei einem Umzug, sollte man sich frühzeitig erkundigen und Tarife vergleichen. Wir beraten Sie gerne und gemeinsam finden wir einen Tarif, der zu Ihnen passt.
Grundversorgungstarif:
- Grundversorgername
- EWE VERTRIEB GmbH
- Arbeitspreis
- 30,48 ct/kWh
- Jährlicher Grundpreis
- 179,73 €
- Datenstand
- 01.07.2022
Ihr Wechsel zur SWK
In fünf kurzen Schritten:
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Sie wählen Ihr Wunschprodukt
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Wir informieren
Wir lassen Ihnen eine Eingangsbestätigung mit allen weiteren Informationen zu Ihrem Wechsel zukommen. -
Wir kündigen
Wir kündigen in Ihrem Auftrag zum nächstmöglichen Termin Ihrem derzeitigen Lieferanten. Danach melden wir Ihre Verbrauchsstelle zur Netznutzung an. -
Wir erhalten
Wir erhalten Ihre Zählerstände zum Wechseltermin nach persönlicher Nachfrage Ihres örtlichen Netzbetreibers. -
Wir bestätigen
Wir senden Ihnen nach Zustimmung des Netzbetreibers unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen, wie dem Beginn Ihrer neuen Versorgung.
Über SWK
Von der Preisgarantie ausgeschlossen sind daher gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netznutzungsentgelte.
Diese Kostenbestandteile, die rd. 75 % des Strompreises und 50 % des Gaspreises ausmachen, können wir nicht beeinflussen.