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So beliefern wir Sie!

Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über all unsere Vertragsbedingungen verschaffen.

Wir helfen Ihnen gern weiter – wenn Sie Informationen zu Ihrer Belieferung mit den meinDIREKT Strom und Gasprodukten wünschen: Wir sind für Sie da. Rund um die Uhr online, telefonisch oder per Post.
SWK Stadtwerke Krefeld Strom Gas Lieferbedingungen

Unsere Energie-Lieferbedingungen

Der Neuabschluss eines Vertrages über die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG mit Elektrizität und Erdgas außerhalb der Grundversorgung (sog. Sondervertragskunden) mit der SWK ENERGIE GmbH erfolgt zu den nachfolgend genannten Allgemeinen Strom- bzw. Gaslieferbedingungen. Für bereits mit der SWK ENERGIE GmbH bestehende Sondervertragsverhältnisse über die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG mit Elektrizität und Erdgas gelten die nachfolgend genannten Allgemeinen Strom- und Gaslieferbedingungen frühestens ab dem 01.03.2010. Mit Wirksamwerden der nachfolgend genannten Allgemeinen Strom- und Gaslieferbedingungen ersetzen diese die bisherigen Lieferbedingungen:

Unsere AGB und Datenschutzinformationen

Die staatlich veranlassten Preisbestandteile

Strom

EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz):
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau von Ökostrom gefördert. Jeder, der Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind, Wasser oder Sonne ins Netz einspeist, bekommt dafür einen festen Preis. Die EEG-Umlage lag bis zum 30.06.2022 bei 3,723 ct/kWh netto. Seit dem 01.07.2022 entfällt die EEG-Umlage (Gilt nur für Bestandskunden mit Vertragsschluss bis zum 23.02.2022). Mit dem 01.01.2023 entfällt die EEG-Umlage dauerhaft.

Abschaltumlage (Umlage für abschaltbare Lasten):
Durch die Abschalt-Umlage werden Maßnahmen zur Stabilisierung des Stromnetzes durch die Übertragungsnetzbetreiber finanziert. Diese Umlage wird auf Basis des §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten erhoben und beläuft sich 2022 auf 0,003 ct/kWh netto. In 2023 wird keine Abschaltumlage mehr erhoben.

§-19-Umlage (Abs. 2 Strom-Netzentgeltverordnung):
Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So will die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) bereits enthalten, sie wird nicht länger separat ausgewiesen. 2022 liegt die Umlage bei 0,437 ct/kWh netto. 2023 liegt sie bei 0,417 ct/kWh netto.

KWKG-Belastung:
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2022 beträgt die KWKG-Umlage 0,378 ct/kWh netto, 2023 0,357 ct/kWh.

Offshore-Haftungsumlage:
Die Offshore-Umlage nach §17f Abs. 5 EnWG (ab 01.01.23 §12 EnFG) dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2022 0,419 ct/kWh netto und 2023 0,591 ct/kWh netto.

Stromsteuer:

Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt 2022 und 2023 unverändert bei 2,05 ct/kWh netto.

Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung des Stroms sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.

Gas

Energiesteuer (Gassteuer):
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas beträgt 0,55 ct/kWh. Die Erhebung der Energiesteuer erfolgt durch die Zollverwaltung und fließt in den Bundeshaushalt.

Bilanzierungsumlage:
Die Bilanzierungsumlage zur Deckung benötigter Regel- und Ausgleichsenergie beträgt aktuell bei SLP 0,570 ct/kWh netto und bei RLM 0,390 ct/kWh netto. Stand 01.10.2022.

Gasspeicherumlage:
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die dafür bis zum 01. April 2025 anfallenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil mit 0,059 ct/kWh in den Gaspreis einfließt. Ab dem 1.7.2023 erhöht sie sich auf 0,145 ct/kWh netto.

CO₂ Preis:
Der Kunde trägt zusätzlich die SWK ENERGIE GmbH treffenden Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe in ct/kWh („CO₂-Preis“). Dieser Preisbestandteil umfasst die Mehrkosten, die als gesetzlich festgelegter Festpreis für Erdgas unter Anrechnung (anteilig) gelieferter biogener Brennstoffe i. S. d. § 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG für den Verbrauch des Kunden gezahlt werden, soweit und solange das BEHG Festpreise vorsieht (voraussichtlich bis 31.12.2025). Der Festpreis für Emissionszertifikate ist in § 10 Abs. 2 BEHG festgelegt. Er wurde 2021 erstmals erhoben und ist bis zum 31.12.2025 ein jährlich steigender Festpreis. Der Preis beträgt für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 nach aktueller Rechtslage 30,00 Euro pro Emissionszertifikat (dies entspricht der Berechtigung zur Emission einer Tonne Treibhausgas in Tonnen Kohlendioxidäquivalent im Jahr). Die Ermittlung des Kohlendioxidäquivalents, d. h. der Brennstoffemissionen von Erdgas, aufgrund derer eine Berechnung eines Preises in ct/kWh ermöglicht wird, erfolgt auf Grundlage einer gemäß § 7 Abs. 4 BEHG zu erlassender Rechtsverordnung. Der CO₂-Preis beträgt in 2022 0,546 Cent/kWh. Die geplante Erhöhung des CO₂-Preises auf 35,00 Euro pro Emissionszertifikat wurde ausgesetzt. Der heizwertbezogene Emissionsfaktor sank zu 2023 leicht ab, sodass der CO₂-Preis 2023 bei 0,544 Cent/kWh liegt.

Strom und Gas

Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.

Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern entfällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Für den Zeitraum 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 gilt für Erdgaslieferung ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent.

Stand: 17.05.2023

Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder auf der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de zu finden.