
TÜV ausgezeichneter Kundenservice
Wechselservice
2 Jahre Preisgarantie
Stadtwerke Friesenheim – Angebotsvielfalt für die Region
Stadtwerke können öffentlich-rechtliche Betriebe oder privatwirtschaftlich organisiert sein, unterliegen jedoch stets kommunalrechtlichen Vorschriften. Handelt es sich wie bei Stadtwerke Friesenheim um Netzbetreiber, werden sie durch die Regulierungsbehörde reguliert. Die Hauptaufgabe der Stadtwerke Friesenheim ist es, die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu gehören die Bereitstellung und die Instandhaltung verschiedener Infrastrukturen. Je nach Größe des Stadtwerkes kann das Aufgabenspektrum variieren. Die Stadtwerke Lahr zum Beispiel übernehmen andere, jedoch sehr ähnliche Aufgaben in der Region. Wir als SWK überzeugen unsere Kunden und Partner als der Umsorger für Energie, Wasser, Entsorgung und Verkehr nachhaltig und zukunftsorientiert. Dafür stehen wir mit unserem Namen. Auf dieser Basis gilt unser ganzes Engagement den Ansprüchen und Wünschen unserer Kunden in der Region.
Erdgas Friesenheim – Versorgung von Haushalten mit Warmwasser und Heizungswärme
Weil Erdgas Friesenheim sehr gut brennt, wird es oft zum Heizen verwendet – in Deutschland sogar in jedem zweiten Privathaus. Mit Erdgas Friesenheim sorgen Sie für wohlige Wärme in Ihren Räumen sowohl Zuhause, im Büro als auch im Geschäft. Falls Sie eine Erdgas-Heizung haben. Wir liefern Ihnen auch klimafreundliches Erdgas zu günstigen Preisen. Der Energiemarkt ist sehr dynamisch und zwischen den vielen Gasanbietern gibt es große Unterschiede bei den Preisen. Mit dem richtigen Erdgas Friesenheim Tarif bezahlen Sie in der Heizperiode nicht zu viel. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Gas Friesenheim-Tarif in regelmäßigen Abständen vergleichen.
Grundversorger Friesenheim – Grundversorger für Energie in der Region
Als Grundversorger wird das Energieunternehmen bezeichnet, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom und/oder Gas beliefert. In Friesenheim sind dies die Stadtwerke Friesenheim. Der Grundversorger Friesenheim ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden mit Energie zu versorgen. Schließt man nach sechs bis acht Wochen vor dem Einzug in neue Räumlichkeiten keinen Energievertrag bei einem Anbieter eigener Wahl ab, wird man automatisch beim Grundversorger Friesenheim angemeldet, welcher die meisten Haushaltskunden in der Region beliefert.
Grundversorgungstarif:
- Grundversorgername
- Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
- Arbeitspreis
- 49,92 ct/kWh
- Jährlicher Grundpreis
- 181,88 €
- Datenstand
- 01.01.2022

Energieversorger Friesenheim – SWK, der Energieversorger Deutschlands
In keinem anderen europäischen Land gibt es so viele Energieversorger wie in Deutschland. Dies sind neben einer kleinen Anzahl großer Energieversorgungsunternehmen wie Energieversorger Friesenheim insbesondere zahlreiche kleine und mittlere Versorger wie der Energieversorger Gengenbach, die sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden. Die Stadtwerke Krefeld sind als Energieversorger Friesenheim daran interessiert, dass ihre Kunden einen Energievergleich in Anspruch nehmen. Dabei kommen Energieverschwender an den Tag, mit denen man als Verbraucher nie gerechnet hätte. Auch Sie werden erstaunt sein, wo Ihr Geld hinfließt. Energieberater besuchen Sie gerne vor Ort. Machen Sie einfach einen Termin für eine Energieberatung mit dem Service des Energieversorger Friesenheim aus.
Ihr Wechsel zur SWK
In fünf kurzen Schritten:
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Sie wählen Ihr Wunschprodukt
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Wir informieren
Wir lassen Ihnen eine Eingangsbestätigung mit allen weiteren Informationen zu Ihrem Wechsel zukommen. -
Wir kündigen
Wir kündigen in Ihrem Auftrag zum nächstmöglichen Termin Ihrem derzeitigen Lieferanten. Danach melden wir Ihre Verbrauchsstelle zur Netznutzung an. -
Wir erhalten
Wir erhalten Ihre Zählerstände zum Wechseltermin nach persönlicher Nachfrage Ihres örtlichen Netzbetreibers. -
Wir bestätigen
Wir senden Ihnen nach Zustimmung des Netzbetreibers unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen, wie dem Beginn Ihrer neuen Versorgung.
Über SWK
Von der Preisgarantie ausgeschlossen sind daher gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netznutzungsentgelte.
Diese Kostenbestandteile, die rd. 75 % des Strompreises und 50 % des Gaspreises ausmachen, können wir nicht beeinflussen.