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Ihr Anschluss an die Krefelder Fernwärme

Wechseln Sie jetzt zur Krefelder Fernwärme und profitieren Sie langfristig von einer zukunftsfähigen, umweltschonenden und platzsparenden Wärmeversorgung. Bereits mehr als 1.700 Kunden in Krefeld vertrauen darauf – wann dürfen wir Sie als Neukunden begrüßen?
Stecknadeln

Drei Bausteine für Ihre Fernwärme

Um Ihr Gebäude mit der umweltschonenden Krefelder Fernwärme zu heizen, benötigen Sie drei Bausteine: den Fernwärme-Hausanschluss an Ihr Gebäude, die Installation einer Fernwärme-Übergabestation und den Abschluss eines Fernwärmeliefervertrags.
Installateur für Fernwärme gesucht? Hier finden Sie eine Liste der Krefelder Fernwärme-Gemeinschaft mit geeigneten Betrieben.

Liegt Krefelder Fernwärme in Ihrer Nähe?

Diverse Stadtteile in Krefeld sind an das Fernwärmenetz angeschlossen. Ob Fernwärme auch in Ihrer Nähe liegt, können Sie auf unserer Fernwärmekarte sehen.

Sie haben Interesse an Fernwärme?

Dann schreiben Sie uns gerne an. Viele der benötigten Informationen finden Sie auf Ihrer letzten Heizabrechnung.

Schritt 1: Worum geht es?

Schritt 2: Ihr Anliegen

Zusätzliche Angaben

Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in der Datenschutzerklärung der SWK.

Eine neue Heizungsanlange ohne eigene Investitionen?

Mit dem Fernwärme-Contracting der SWK ist das möglich. Als Contractor begleichen wir die Investitionskosten für Ihre neue Wärmeerzeugungsanlage, die individuell auf den Energiebedarf des Gebäudes zugeschnitten ist. Wir übernehmen alle anfallenden Aufgaben für Sie – von der Planung über den Bau bis hin zu Betrieb und Wartung der Anlage. Ihre Rundum-sorglos-Lösung: Sie bezahlen eine monatliche Pauschale für die Miete der Anlage. Die tatsächlich genutzte Wärme rechnen wir separat ab.

Tipp für Vermieter

§ 556c BGB – Umlagefähigkeit im Wärmeliefercontracting oder bei der Fernwärmelieferung

Seit 01.07.2013 gilt: die Kosten eines Wärmeliefercontractings oder bei Neuanschluss an ein Fernwärmenetz sind komplett auf laufende Mietverträge anwendbar (Umlagefähigkeit), solange die neuen Kosten die bisherigen nicht übersteigen. Gilt für Mietverträge, bei denen der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen hat und die Wärme mit verbesserter Effizienz vom Wärmelieferanten geliefert wird. Sprechen Sie uns darauf an. Wir erstellen gerne eine Umlageberechnung für Sie.

Sie haben Interesse an einer neuen Heizanlage, aber Fernwärme kommt für Sie nicht infrage? Wir bieten Ihnen weitere Wärmelösungen für Ihr Gebäude. Jetzt klicken und mehr erfahren.