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Zwei Männer sitzen mit Kaffee vor gepackten Umzugskartons

Grundversorgung Strom

Sie wollen sich einen Überblick über Preise und Konditionen verschaffen?

Wir helfen Ihnen dabei.

Was ist ein Grundversorger?

In Deutschland wird die Versorgung für alle Haushaltskunden durch die Grundversorgung gewährleistet. Ihr Grundversorger stellt demnach Ihre unterbrechungsfreie Energieversorgung sicher. Darum meldet Ihr Netzbetreiber die Zähler bei Ihrem Grundversorger an, wenn keine Anmeldung von einem anderen Lieferanten vorliegt. Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden vor Ort mit Strom und/oder Gas beliefert.

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgungsbedingungen

Strommast auf einem Feld

Bis auf Weiteres gelten für Ihre Stromversorgung im Rahmen der Grundversorgung der Allgemeine Tarif sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden.

Transparenzausweis Grundversrgungspreise

Hier finden Sie die Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises zum Download.

Zusammensetzung unserer Strompreise

Ein Großteil unseres Strompreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.

Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage):
Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So möchte die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld stärken. Zudem können Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für die hierfür entstandenen Mehrkosten erhalten. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) enthalten, sie wird nicht separat ausgewiesen. 2023 liegt die Umlage bei 0,417 ct/kWh netto. 2024 liegt sie bei 0,643 ct/kWh netto. 2025 steigt der Wert auf 1,558 ct/ kWh netto.

KWKG-Umlage:
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2023 beträgt die KWKG-Umlage 0,357 ct/kWh netto, 2024 0,275 ct/kWh netto. 2025 steigt sie auf 0,277 ct/ kWh netto.

Offshore-Haftungsumlage:
Die Offshore-Umlage nach §12 EnFG dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2023 0,591 ct/kWh netto und 2024 0,656 ct/kWh netto. 2025 steigt sie auf 0,816 ct/ kWh netto.

Stromsteuer:

Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt auch 2025 unverändert bei 2,050 ct/kWh netto.

Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung des Stroms sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet. In Krefeld betragen sie 2024 8,180 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 120,00 EUR/Jahr netto im Grundpreis. Für 2025 betragen sie dort 7,540 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 120,00 EUR/Jahr netto im Grundpreis.

Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. In Krefeld beträgt sie 1,990 ct/kWh netto.

Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Stand: 27.11.2024

Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder für Strom auf der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de und für Gas unter www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen zu finden.

Kosten für Zusatzleistungen

Ergänzend zu den Allgemeinen Preisen und Ergänzenden Bedingungen der SWK ENERGIE GmbH zur Stromversorgungsordnung (Strom GVV) werden nachstehende Pauschalen berechnet.

Abwendungsvereinbarung

Muster Abwendungsvereinbarung

Wir bieten Ihnen nachfolgend ein Muster zur Abwendungsvereinbarung gem. § 2 Abs. 3 Satz 5 Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) zum Download an, um eine Versorgungsunterbrechung für Sie zu vermeiden.

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