
TÜV ausgezeichneter Kundenservice
Wechselservice
2 Jahre Preisgarantie
Stadtwerke Hofheim – Alternativlösungen für Ihre Region
Stadtwerke können öffentlich-rechtliche Betriebe oder privatwirtschaftlich organisiert sein, unterliegen jedoch stets kommunalrechtlichen Vorschriften. Handelt es sich wie bei Stadtwerke Hofheim um Netzbetreiber, werden sie durch die Regulierungsbehörde reguliert. Die Hauptaufgabe der Stadtwerke Hofheim ist es, die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu gehören die Bereitstellung und die Instandhaltung verschiedener Infrastrukturen. Je nach Größe des Stadtwerkes kann das Aufgabenspektrum variieren. Die Stadtwerke Hattersheim zum Beispiel übernehmen andere, jedoch sehr ähnliche Aufgaben in der Region. Wir als SWK überzeugen unsere Kunden und Partner als der Umsorger für Energie, Wasser, Entsorgung und Verkehr nachhaltig und zukunftsorientiert. Dafür stehen wir mit unserem Namen. Auf dieser Basis gilt unser ganzes Engagement den Ansprüchen und Wünschen unserer Kunden in der Region.
Erdgas Hofheim – Sichere Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung
Erdgas zählt zu den fossilen Energieträgern und gilt im Vergleich zu Erdöl und Kohle als klimafreundlich, da weniger CO2-Emissionen ausgestoßen werden. Dennoch sind eine Reduktion des Gasverbrauchs und Investitionen in alternative Energieträger notwendig, um die Klimaziele zu erreichen. Erdgas Hofheim gilt daher als Brückentechnologie in eine grünere Energieversorgung. Bei uns erhalten Sie günstig Erdgas Hofheim für Ihre Wohnung oder Geschäftsräume. Wir versorgen Sie bundesweit in gewohnter Stadtwerke-Qualität mit Erdgas Hofheim. Der Gaspreisvergleich hilft Ihnen den Gasanbieter aussuchen, der zu Ihnen passt. Deshalb sollten Sie im Vergleich neben dem Gaspreis auch auf die Vertragskonditionen von Gas Hofheimachten, die für Sie ggf. günstiger sein könnten.
Grundversorger Hofheim – Grundversorger in der Region
Als Grundversorger wird das Energieunternehmen bezeichnet, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom und/oder Gas beliefert. In Hofheim sind dies die Stadtwerke Hofheim. Der Grundversorger Hofheim ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden mit Energie zu versorgen. Schließt man nach sechs bis acht Wochen vor dem Einzug in neue Räumlichkeiten keinen Energievertrag bei einem Anbieter eigener Wahl ab, wird man automatisch beim Grundversorger Hofheim angemeldet, welcher die meisten Haushaltskunden in der Region beliefert.
Grundversorgungstarif:
- Grundversorgername
- Süwag Vertrieb AG & Co. KG
- Arbeitspreis
- 30,43 ct/kWh
- Jährlicher Grundpreis
- 128,51 €
- Datenstand
- 01.01.2022

Energieversorger Hofheim – SWK, der Energieversorger Deutschlands
Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Energieversorger sind, finden Sie beim Energieversorger Hofheim schnell und einfach günstige Tarife. Dazu müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch eingeben, schon erhalten Sie eine detaillierte Übersicht aller verfügbaren Tarife. Vergleichen Sie am besten alle Tarife, auch die des Energieversorger Kriftel. Sparen Sie mit den SWK als Energieversorger Hofheim Energie ein und senken Sie Ihre Kosten. Decken Sie Energiepotenziale auf, die Ihnen dabei helfen Energie zu sparen. Die Energieversorgung Hofheim ist dafür zuständig Ihren Energieverbrauch zu bestimmen und daraufhin die Energieeffizienz in Ihrem Haushalt oder Ihrer Firma zu steigern.
Ihr Wechsel zur SWK
In fünf kurzen Schritten:
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Sie wählen Ihr Wunschprodukt
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Wir informieren
Wir lassen Ihnen eine Eingangsbestätigung mit allen weiteren Informationen zu Ihrem Wechsel zukommen. -
Wir kündigen
Wir kündigen in Ihrem Auftrag zum nächstmöglichen Termin Ihrem derzeitigen Lieferanten. Danach melden wir Ihre Verbrauchsstelle zur Netznutzung an. -
Wir erhalten
Wir erhalten Ihre Zählerstände zum Wechseltermin nach persönlicher Nachfrage Ihres örtlichen Netzbetreibers. -
Wir bestätigen
Wir senden Ihnen nach Zustimmung des Netzbetreibers unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen, wie dem Beginn Ihrer neuen Versorgung.
Über SWK
Von der Preisgarantie ausgeschlossen sind daher gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netznutzungsentgelte.
Diese Kostenbestandteile, die rd. 75 % des Strompreises und 50 % des Gaspreises ausmachen, können wir nicht beeinflussen.