
TÜV ausgezeichneter Kundenservice
Wechselservice
2 Jahre Preisgarantie
Stadtwerke Feuchtwangen – Energiemöglichkeiten für die Region
Die rund 900 Stadtwerke in Deutschland, zu denen auch die Stadtwerke Feuchtwangen gehören, versorgen die Menschen in der Region als kommunale Infrastrukturdienstleister. Genauso wie die Stadtwerke Dinkelsbühl. Unnötige Umweltbelastungen sind dabei nicht erst seit heute ein Problem, das unbedingt vermieden werden muss. Sämtliche Stadtwerke sind daher bestrebt ihre Kunden aufzuklären und sie zum Energiesparen anzuhalten. Indem Energieverschwendung möglichst vermieden wird, wollen Stadtwerke zukünftig bewusst mit den begrenzten Ressourcen umgehen und die Umwelt schützen. Wir als SWK überzeugen unsere Kunden und Partner als der Umsorger für Energie, Wasser, Entsorgung und Verkehr nachhaltig und zukunftsorientiert. Dafür stehen wir mit unserem Namen. Auf dieser Basis gilt unser ganzes Engagement den Ansprüchen und Wünschen unserer Kunden in der Region.
Erdgas Feuchtwangen – Der kostengünstige Komfort aus dem Kraftwerk
Erdgas Feuchtwangen ist bundesweit ein wichtiger Energieträger für viele Haushalte und Gewerbe. In ungefähr einem Viertel aller Haushalte wird Erdgas zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung verwendet. Auch für die Stromerzeugung und als Kraftstoff für den Verkehr kommt Erdgas zum Einsatz. In der Industrie gilt Erdgas als wichtiger Rohstoff für die Erzeugung von Kunststoff, Düngemittel, Klebstoffen und vielem mehr. Nach dem Ablauf der Erstvertragslaufzeit wird auch der aktuelle Erdgas Feuchtwangen Vertrag um eine bestimmte Laufzeit verlängert. Es lohnt sich daher vor Ablauf der Frist einmal alle Preise zu vergleichen. Auch die Gas Feuchtwangen Tarife, um so einen neuen günstigen Gasanbieter zu finden. Spätestens aber vor Ablauf der Kündigungsfrist des laufenden Vertrages empfiehlt sich ein solcher Vergleich.
Grundversorger Feuchtwangen – Grundversorger in der Region
Wenn Sie sich im Grundtarif der Grundversorger Feuchtwangen für Strom befinden, sind Sie nicht an eine feste Vertragslaufzeit gebunden, weswegen ein Wechsel zu einem anderen Anbieter jederzeit problemlos möglich ist. Für die Grundversorgung mit Strom liegt die Kündigungsfrist des Grundversorger Feuchtwangen laut der Grundversorgungsverordnung bei zwei Wochen. Damit man nicht automatisch in die Grundversorgung rutscht, beispielsweise bei einem Umzug, sollte man sich frühzeitig erkundigen und Tarife vergleichen. Wir beraten Sie gerne und gemeinsam finden wir einen Tarif, der zu Ihnen passt.
Grundversorgungstarif:
- Grundversorgername
- Stadtwerke Feuchtwangen
- Arbeitspreis
- 28,38 ct/kWh
- Jährlicher Grundpreis
- 99,96 €
- Datenstand
- 01.01.2022

Energieversorger Feuchtwangen – SWK als Ihr Energieanbieter für Strom und Gas
In keinem anderen europäischen Land gibt es so viele Energieversorger wie in Deutschland. Dies sind neben einer kleinen Anzahl großer Energieversorgungsunternehmen wie Energieversorger Feuchtwangen insbesondere zahlreiche kleine und mittlere Versorger wie der Energieversorger Crailsheim, die sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden. SWK als einer der Energieversorger Feuchtwangen kümmert sich um eine zuverlässige Energieberatung für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren Betrieb. Ihr Energieversorger deckt jegliche Formen der Verschwendung auf und berät Sie zu Ihren Energiespar-Möglichkeiten, damit Sie möglichst effizient leben und zahlen können.
Ihr Wechsel zur SWK
In fünf kurzen Schritten:
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Sie wählen Ihr Wunschprodukt
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Wir informieren
Wir lassen Ihnen eine Eingangsbestätigung mit allen weiteren Informationen zu Ihrem Wechsel zukommen. -
Wir kündigen
Wir kündigen in Ihrem Auftrag zum nächstmöglichen Termin Ihrem derzeitigen Lieferanten. Danach melden wir Ihre Verbrauchsstelle zur Netznutzung an. -
Wir erhalten
Wir erhalten Ihre Zählerstände zum Wechseltermin nach persönlicher Nachfrage Ihres örtlichen Netzbetreibers. -
Wir bestätigen
Wir senden Ihnen nach Zustimmung des Netzbetreibers unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen, wie dem Beginn Ihrer neuen Versorgung.
Über SWK
Von der Preisgarantie ausgeschlossen sind daher gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netznutzungsentgelte.
Diese Kostenbestandteile, die rd. 75 % des Strompreises und 50 % des Gaspreises ausmachen, können wir nicht beeinflussen.