Rahmenbedingungen der Aktion 10PLUS
Wir sind pünktlich. Versprochen! Und falls doch einmal nicht, dann erhalten Sie Ihren Fahrpreis zurück!
Diese Regelung gilt, sofern Sie mit einer unseren Bus- oder Straßenbahnlinien Ihre Zielhaltestelle mindestens zehn Minuten später als in der Fahrplanauskunft ausgewiesen erreichen.
Wir lösen unser Versprechen ein
Bitte beachten Sie, dass der Vorfall innerhalb von drei Tagen gemeldet werden muss. Auch die Abholung Ihrer Erstattung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter zehn Minuten nicht weiter nachgehen. Hier liegen die Ursachen oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Staus oder Baustellen, besonders in der Hauptverkehrszeit, behindern auch das Fortkommen unserer Busse und Bahnen.
- Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage des für die erstattungsfähige Fahrt genutzten VRR-Tickets, NRW-Tickets oder CityTickets der Deutschen Bahn AG. Tickets anderer Verbünde (zum Beispiel VRS, AVV) und Tarifgemeinschaften sind von der Erstattung ausgeschlossen, ebenso AST-Tickets und Tickets unseres Angebotes mein SWCAR. Erstattungen ohne Ticket sind nicht möglich.
- Wurde Ihre Kleidung durch verunreinigte Sitze an einer SWK-MOBIL-Haltestelle oder in einem SWK-MOBIL-Fahrzeug verschmutzt, erstatten wir Ihnen die Reinigungskosten. Dazu legen Sie uns bitte das Fahrticket plus Reinigungsquittung vor. Bitte beachten Sie auch hier, dass Sie die Verunreinigung innerhalb von drei Tagen melden müssen, andernfalls können wir die Kosten nicht erstatten.
- Wir erstatten den Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A1/A2 in Höhe von derzeit 3,00 Euro für Erwachsene und 1,80 Euro für Kinder und Studierende. Die Erstattungsansprüche können nie höher als der tatsächliche Wert des erworbenen Tickets in der Preisstufe A1/A2 sein. Bei Erstattungen von Tickets in den Preisstufen B, C und D bildet der Ticketpreis für die vergleichbare Ticketart (Einzel-, 4er-, MonatsTicket) der Preisstufe A2 die Berechnungsgrundlage (Erstattungsgrenze/maximale Erstattungshöhe).
- Ermöglichte Ihr Ticket die Mitnahme von weiteren Personen, erstatten wir lediglich für eine Person, den Ticket-Inhaber, den Fahrpreis.
- Von der Erstattung ausgenommen sind Fahrten, die mit einem anspruchsberechtigten SchokoTicket, das über den Schulträger bezogen wird, durchgeführt wurden.
- Bei Erstattungsansprüchen für selbstzahlende SchokoTicket- und SemesterTicket-Inhaber wird aufgrund des bereits stark rabattierten Preises lediglich der Fahrpreis einer Einzelfahrt für Kinder vergütet.
- Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt ausschließlich an volljährige Personen. Bei erstattungsfähigen Fahrten von Minderjährigen zahlen wir den Betrag an die Erziehungsberechtigten aus.
- Beträge über 5,00 Euro werden nur gegen Vorlage eines offiziellen Lichtbilddokuments (beispielsweise Personalausweis) ausgehändigt.
- Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt in unserem SWK & GSAK ServiceCenter.
- Die SWK MOBIL-Aktion "10PLUS – Pünktlichkeit und mehr" ist eine freiwillige Leistung der SWK MOBIL gegenüber ihren Kunden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die SWK MOBIL bittet um Verständnis, dass sie sich in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehält oder den Auszahlungsbetrag mit Forderungen der SWK MOBIL gegen Sie verrechnen kann.
Hinweis für Abonnenten
Sie haben ein Ticket bei uns abonniert und uns liegen eine gültige Bankverbindung und Einzugsermächtigung von Ihnen vor? Dann verrechnen wir Erstattungsbeträge direkt mit dem Beförderungsentgelt Ihres aktuellen Abos und buchen lediglich den daraus resultierenden Betrag von Ihrem Konto ab. Die Chipkarte müssen Sie hierfür nicht vorlegen.