Energiepreise
Zusammensetzung unserer Strom- und Gaspreise
Über zwei Drittel unseres Strompreises setzen sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Der Anteil dieser Aufwände liegt bei unserem Gaspreis dagegen lediglich bei der Hälfte.
So setzt sich unser Strompreis zusammen
Circa die Hälfte des Strompreises bestehen aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Dieser Teil ist von uns nicht zu beeinflussen.
51 Prozent des Strompreises fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
51 Prozent des Strompreises fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
Abgaben, Umlagen, Steuern und Netznutzungsentgelte betragen 49 Prozent des Strompreises - wie setzen sich diese Posten zusammen?
- KWK-Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. 2022 beträgt die KWKG-Umlage 0,378 ct/kWh netto, 2023 0,357 ct/kWh
- Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV zum Ausgleich der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) bereits enthalten, sie wird nicht länger separat ausgewiesen. 2022 liegt die Umlage bei 0,437 ct/kWh netto. 2023 liegt sie bei 0,417 ct/kWh netto,
- Offshore-Umlage, um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen. Sie beträgt im Jahr 2022 0,419 ct/kWh netto und 2023 0,591 ct/kWh netto.
- Strom- bzw. Ökosteuer zur Förderung klimapolitischer Ziele. Sie liegt 2022 und 2023 unverändert bei 2,05 ct/kWh netto
- Auf alle Abgaben und Steuern entfällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent
- Konzessionsabgabe als Entgelt für Wegerechte in Kommunen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde
- Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV. Diese Umlage belief sich 2022 auf 0,003 ct/kWh netto. In 2023 wird keine Abschaltumlage mehr erhoben
- EEG-Umlage als Ausgleich zwischen Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen. Die EEG-Umlage lag bis zum 30.06.2022 bei 3,723 ct/kWh netto. Seit dem 1.07.2022 entfällt die EEG-Umlage
- Netznutzungsentgelte für die Nutzung der Stromnetze zur Durchleitung von Strom sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet
Der Gesamtpreis beinhaltet auch ein Netznutzungsentgelt – was ist das?
Das Netznutzungsentgelt fällt für die Verteilung des Strom an. Es sind Entgelte, welche die Stromnetzbetreiber von den Energieversorgungsunternehmen – in Krefeld also von der SWK – für die Nutzung ihrer Netze zur Durchleitung der Elektrizität erheben. Ähnlich einer Mautgebühr auf Autobahnen, die zur Nutzung der Autobahn fällig wird.
So setzt sich unser Erdgas zusammen
- Erdgassteuer, die dem Bund zufließt
- Konzessionsabgabe als Entgelt für Wegerechte in Kommunen
- Nutzungsentgelte
- Umsatzsteuer
Im Gaspreis sind Netznutzungsentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern enthalten – wie setzen sich diese Posten zusammen?
- die Netznutzungsentgelte für die Nutzung der Gasnetze zur Durchleitung von Gas sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet
- die Konzessionsabgabe als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten in den Kommunen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde
- die Erdgasteuer als Teil des Energiesteuergesetzes zur Förderung klimapolitischer Ziele im Rahmen der ökologischen Steuerreform beträgt 0,55 ct/kWh
- CO₂-Belastung - die Belastungen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der CO₂-Preis beträgt in 2022 0,546 Cent/kWh. Die geplante Erhöhung des CO₂-Preises auf 35,00 Euro pro Emissionszertifikat wurde ausgesetzt. Der heizwertbezogene Emissionsfaktor sank zu 2023 leicht ab, sodass der CO₂-Preis 2023 bei 0,544 Cent/kWh liegt.
- die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG zur Erfüllung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (gültig ab 1.10.2022) beträgt derzeit 0,059 ct/ kWh. Ab dem 1.07.2023 erhöht sie sich auf 0,145 ct/kWh netto
- die Bilanzierungsumlage zur Deckung benötigter Regel- und Ausgleichsenergie sinkt zum 01.10.2023 auf 0,000 ct/ kWh netto. Bis dahin liegt die Umlage bei SLP 0,570 ct/ kWh netto und bei RLM 0,390 ct/ kWh netto.
- die Umsatzsteuer wird auf die Gaslieferung und auf bestimmte Umlagen und Abgaben, auch auf die Erdgassteuer. Für den Zeitraum 1.10.2022 bis zum 31.03.2024 gilt für Erdgaslieferung ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent
Der Gesamtpreis beinhaltet auch ein Netznutzungsentgelt – was ist das?
Das Netznutzungsentgelt fällt für die Verteilung des Erdgases an. Es sind Entgelte, welche die Erdgasnetzbetreiber von den Energieversorgungsunternehmen – in Krefeld also von der SWK – für die Nutzung ihrer Netze zur Durchleitung des Erdgases erheben. Ähnlich einer Mautgebühr auf Autobahnen, die zur Nutzung der Autobahn fällig wird.
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