Brunnenwasser
Betriebe mit einer sehr wasserintensiven Produktion bedienen sich nicht nur des normalen Frischwassers. Sie verfügen zusätzlich noch über Brunnen.
Brunnen-Genehmigung
Diese Brunnen sind genehmigungspflichtig. Eine entsprechende Genehmigung erteilt nach Antragstellung der Fachbereich Umwelt der Stadt Krefeld.
Bitte beachten Sie, dass ab einer gewissen Brunnengröße die Bezirksregierung für die Genehmigung zuständig ist. Weitere Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls beim Fachbereich Umwelt.
Abwassergebühren für Wasser aus Brunnen
Für das Betreiben der Brunnen erhebt die Stadt eine Abwassergebühr. Die Gebühr berechnet sich auf die gleiche Weise wie beim Frischwasser (nach dem sogenannten Frischwassermaßstab).