SWK Strom & Ökostrom für Ihr Gewerbe
Sie betreiben ein Gewerbe, sind selbständig oder ein Einzelunternehmer und Ihr Stromverbrauch liegt unter 100.000 kWh?
Dann ist SWK PROFI Strom & Ökostrom genau das Richtige für Sie.
Unser Strom sorgt für Ihre Lebensqualität
1 Jahr Energiepreisgarantie*
TÜV ausgezeichneter Kundenservice
Service-vor-Ort
Unsere Auszeichnungen
100 Prozent Ökostrom für Ihr Gewerbe
Was ist Ökostrom?
Ökostrom stammt aus erneuerbaren Energiequellen und ist damit umweltfreundlich und nachhaltig. Meist wird Wasserkraft zur Erzeugung von grünem Strom genutzt. Aber auch Windkraft und Sonnenenergie sind mittlerweile wichtige Energiequellen.
Da diese Form der Energie in nahezu unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen und bei ihrer Gewinnung keine CO₂-Emissionen entstehen, bieten sie einen entscheidenden Vorteil gegenüber herkömmlichen Energieträgern.
Unsere Ökostromzertifikate
Zusammensetzung unserer Strompreise
§-19-Umlage (Abs. 2 Strom-Netzentgeltverordnung):
Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So will die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) enthalten, sie wird nicht separat ausgewiesen. 2023 liegt die Umlage bei 0,417 ct/kWh netto. 2024 liegt sie bei 0,643 ct/kWh netto.
KWKG-Belastung:
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2023 beträgt die KWKG-Umlage 0,357 ct/kWh netto, 2024 0,275 ct/kWh.
Offshore-Haftungsumlage:
Die Offshore-Umlage nach §12 EnFG dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2023 0,591 ct/kWh netto und 2024 0,656 ct/kWh netto.
Stromsteuer:
Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt auch 2024 unverändert bei 2,050 ct/kWh netto.
Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung des Stroms sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.
Stand: 27.12.2023
Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder für Strom auf der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de zu finden.