Das neue SEPA-Lastschriftverfahren
Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird 2014 in Europa vereinheitlicht. Dazu haben Politik und Kreditwirtschaft unter der Abkürzung „SEPA“ Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr geschaffen. Das neue Lastschriftverfahren gilt einheitlich in Europa für Transaktionen in Euro. Damit wird es keine Unterschiede mehr geben zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen.
1. Was ändert sich?
Bei SEPA-Zahlungsaufträgen werden statt Kontonummer und Bankleitzahl nun die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC verwendet. Hierbei ist von besonderer Bedeutung die Einführung der SEPA-Lastschrift als Ersatz des deutschen Einzugsverfahrens.
2. Was ist das SEPA Lastschriftmandat?
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die heutige Einzugsermächtigung. Die mit der SWK bereits vereinbarten Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Lastschriftmandate umgestellt.
Falls Sie der SWK bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie also nichts tun.
- Um jederzeit eine eindeutige Zuordnung der Vereinbarung sicherzustellen, wird jedes Lastschriftmandat zukünftig mit einer Mandatsreferenznummer versehen.
- Auf diesem Mandat wird die Gläubiger-Identifikationsnummer ausgewiesen, die eine der SWK Gesellschaften eindeutig identifiziert.
- Ihre Mandatsreferenznummer wird Ihnen im Zuge der Umstellung mitgeteilt.
- Fällige Beträge werden weiterhin wie gewohnt zum vereinbarten Abbuchungstermin eingezogen.
- Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat können Sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages zurück verlangen.
- Das SEPA-Lastschriftmandat verliert seine Gültigkeit, wenn es länger als 36 Monate nicht genutzt wird.
3. Was ändert sich für SWK Kunden?
Beim Einzugsverfahren: Wir kümmern uns um alles
Haben Sie der SWK bereits eine Einzugsermächtigung erteilt? Ihre Bankdaten stellen wir dann ganz bequem auf IBAN und BIC für Sie um.
Ihre bisherige Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Die jeweils fälligen Beträge werden wie gewohnt vom Konto eingezogen.
Bei Überweisungen: Bitte sorgsam ausfüllen
Wenn Sie beispielsweise Ihre Abschlagszahlungen lieber überweisen, geben Sie einfach beim Ausfüllen des SEPA-Überweisungsformulars IBAN und BIC der SWK an:
IBAN: DE91 3205 0000 0000 3013 41
BIC: SPKRDE33XXX
4. Sie haben noch kein Lastschriftmandat mit uns vereinbart?
Nutzen Sie das Lastschriftverfahren als einfachen Weg zur Zahlung Ihrer Strom-, Erdgas-, Wasser und/oder Fernwärmerechnung. Hierzu bieten wir Ihnen zusätzlich das SEPA-Firmenlastschriftmandat an. Sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.