Jetzt handeln und Spitzenausgleich behalten
Wenn Ihr Unternehmen weiterhin von einer Strom- und Energiesteuererstattung nach Spitzenausgleich profitieren möchte, müssen Sie den Nachweis zur Einführung eines EnMS (Energiemanagementsystem) erbringen.
Am 31.07.2013 hat das Bundeskabinett eine Neuregelung zum energie -und stromsteuerlichen Spitzenausgleich verabschiedet, die sogenannte Spitzenausgleicheffizienzsystemverordnung (SpaEfV). Die Voraussetzungen für zukünftige steuerliche Entlastungen nach §10 StromStG und §55 EnergieStG wurden deutlich verschärft.
Was ist neu?
- Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtend
- Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein EnMS nach DIN 16247-1 oder nach Alternativem System
- Für Große Unternehmen zum Beispiel ein EnMS nach DIN EN ISO 50001
Was ist zu tun?
Neben der Belieferung mit Strom oder Erdgas bieten wir Ihnen fundierte Informationen dazu, wie Sie den Spitzenausgleich sichern können. Nutzen Sie unsere informatorische Hilfestellung:
- Quick-Info „Anforderungen an Spitzenausgleich“
- Brief- und Formularbeispiele für die notwendige Nachweiserbringung durch Sie
- Nachweise erbringen und Testat: gerne unterstützen unsere Kooperationspartner Sie bei der Umsetzung
Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihr weiteres Vorgehen zu besprechen. Nach Absenden der Anfrage erhalten Sie Brief- und Formularbeispiele zur Nachweiserbringung gratis als Download.
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