Alternatives System für den Spitzenausgleich – Erzielung von Steuerentlastungen
Als produzierendes Unternehmen können Sie in den Genuss von Steuererleichterungen kommen – Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche sowie der Nachweisführung.
Seit 2013 können Sie den Strom- bzw. Energiesteuerspitzenausgleich (§10 StromStG respektive §55 EnergieStG) für produzierendes Gewerbe nur dann ausschöpfen, wenn Ihr Unternehmen einen Nachweis über die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems oder eines alternativen Systems erbringt. Mit dem alternativen System nach SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) können KMU einen vereinfachten Nachweis zur Verbesserung der Energieeffizienz erbringen.
Die Einführung eines alternativen Systems zur Erlangung des Spitzenausgleichs ist jedoch aufwändig und erfordert ein hohes Maß an Expertise. Genau hierbei unterstützt Sie die SWK. Wählen Sie ganz einfach flexibel aus drei Modulen:
1. Modul Basis
Wir stellen Ihnen alle Vorlagen für die Nachweisführung des Spitzenausgleichs zur Verfügung, Sie füllen diese aus und wir prüfen die Plausibilität sämtlicher Daten und Zahlen. Zudem prüfen wir die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Vollständigkeit.
2. Modul Aufbau
Sie liefern uns Rohdaten und –zahlen. Wir erstellen alle einzureichenden Unterlagen und prüfen sämtliche Daten und Zahlen auf Plausibilität.
3. Modul Premium
Wir identifizieren Ihre konkreten Einsparpotenziale und beraten Sie hinsichtlich deren Umsetzung.
Ihre Vorteile
- Erhöhung der Chance auf Steuerentlastung
- Zeitersparnis durch effiziente Bearbeitung und Nutzung von Vorlagen
- Analyse geeigneter Zertifizierer
