Sie haben Interesse an einer neuen Heizanlage, aber Fernwärme kommt für Sie nicht infrage?
Wir bieten Ihnen weitere Wärmelösungen für Ihr Gebäude.
Wechseln Sie jetzt zur Krefelder Fernwärme und profitieren Sie langfristig von einer zukunftsfähigen, umweltschonenden und platzsparenden Wärmeversorgung. Bereits mehr als 1.700 Kunden in Krefeld vertrauen darauf – wann dürfen wir Sie als Neukunden begrüßen?
Um Ihr Gebäude mit der umweltschonenden Krefelder Fernwärme zu heizen, benötigen Sie drei Bausteine: den Fernwärme-Hausanschluss an Ihr Gebäude, die Installation einer Fernwärme-Übergabestation und den Abschluss eines Fernwärmeliefervertrags.
Installateur für Fernwärme gesucht? Hier finden Sie eine Liste der Krefelder Fernwärme-Gemeinschaft mit geeigneten Betrieben.
Diverse Stadtteile in Krefeld sind an das Fernwärmenetz angeschlossen. Ob Fernwärme auch in Ihrer Nähe liegt, können Sie auf unserer Fernwärmekarte sehen.
Fernwaermekarte.pdf (PDF)Dann schreiben Sie uns gerne an. Viele der benötigten Informationen finden Sie auf Ihrer letzten Heizabrechnung.
Sie haben Ihre Anschlussmöglichkeit schon geprüft und wollen wissen, wie es weitergeht? Wir bieten Ihnen einen neuen Service mit unserem Online-Webinar für Fernwärme-Interessierte. Klicken Sie hier, um uns Ihr Interesse an einer Teilnahme mitzuteilen. Wir melden uns zur Terminabstimmung bei Ihnen zurück.
Mit dem Fernwärme-Contracting der SWK ist das möglich. Als Contractor begleichen wir die Investitionskosten für Ihre neue Wärmeerzeugungsanlage, die individuell auf den Energiebedarf des Gebäudes zugeschnitten ist. Wir übernehmen alle anfallenden Aufgaben für Sie – von der Planung über den Bau bis hin zu Betrieb und Wartung der Anlage. Ihre Rundum-sorglos-Lösung: Sie bezahlen eine monatliche Pauschale für die Miete der Anlage. Die tatsächlich genutzte Wärme rechnen wir separat ab.
§ 556c BGB – Umlagefähigkeit im Wärmeliefercontracting oder bei der Fernwärmelieferung
Seit 01.07.2013 gilt: die Kosten eines Wärmeliefercontractings oder bei Neuanschluss an ein Fernwärmenetz sind komplett auf laufende Mietverträge anwendbar (Umlagefähigkeit), solange die neuen Kosten die bisherigen nicht übersteigen. Gilt für Mietverträge, bei denen der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen hat und die Wärme mit verbesserter Effizienz vom Wärmelieferanten geliefert wird. Sprechen Sie uns darauf an. Wir erstellen gerne eine Umlageberechnung für Sie.