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Grundversorgung Gas

Sie möchten sich konkret über unsere Preise rund um Gas informieren? Hier geben wir Ihnen einen Überblick.

SWK Grundversorgung Gas in Krefeld

Preisübersicht Grundversorgung Gas

Berechnung des zu zahlenden Grundpreises

In der Verbrauchsabrechnung wird der vom Kunde zu zahlende Grundpreis nach folgendem Rechengang ermittelt:

 

Grundpreis (EUR/Jahr)

     
    Tage des Abrechnungszeitraumes     
       

                                    365 (Tage/Jahr)

Erdgassteuer und Umsatzsteuer

Die Arbeitspreise (netto) beinhalten die gesetzlich festgelegte Erdgassteuer von zurzeit 0,55 Cent/kWh (Stand: 01.01.2003). Die vorgenannten Bruttopreise beinhalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von 7 Prozent.

Konzessionsabgabe

Das Entgelt enthält die Konzessionsabgabe (KA), die an die Stadt Krefeld abgeführt wird.

 

Die Konzessionsabgabe beträgt:

a) bei ausschließlicher Nutzung zum Kochen
oder zur Warmwasserbereitung
ab 01.01.1995 0,77 Cent/kWh
b) bei sonstigen Tariflieferungen   ab 01.01.1993 0,33 Cent/kWh

Sonderbedingungen

Für Heizgaskunden mit einer Leistung über 150 Kilowatt (kW) und für Kunden mit besonderen Abnahmeverhältnissen (Gewerbe- und Industriebereich) gelten besondere Vertragsbedingungen.
Den kompletten Text der Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz der SWK schicken wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Senden Sie uns eine E-Mail.

E-Mail: energieberatung@swk.de

Thermische Gasabrechnung

Das an den Kunden gelieferte Erdgas wird in Kubikmetern (m³) (Betriebszustand) gemessen und auf Grundlage der im Erdgas chemisch gebundenen Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Die technische Regel dazu ist die jeweils aktuelle Fassung des DVGW Arbeitsblattes G 685, zurzeit Ausgabe 11/2008.

Details entnehmen Sie bitte den folgenden Unterlagen:
Veröffentlichungen im Rahmen der Erdgasabrechnung gemäß DVG Deutsche Vereinigung des Gas-und Wasserfaches e.V., Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung zur offiziellen Veröffentlichung G685

Grundversorgungsbedingungen

Bis auf Weiteres gilt für Ihre Gasversorgung im Rahmen der Grundversorgung der Allgemeine Tarif sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden.

Zusammensetzung unserer Gaspreise

Ein Großteil unseres Gaspreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.

Energiesteuer (Gassteuer):
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas beträgt auch für 2024 unverändert 0,550 ct/kWh. Die Erhebung der Energiesteuer erfolgt durch die Zollverwaltung und fließt in den Bundeshaushalt.

Bilanzierungsumlage:
Die Bilanzierungsumlage zur Deckung benötigter Regel- und Ausgleichsenergie sank zum 1.10.2023 auf 0,000 ct/ kWh netto. Bis dahin lag die Umlage bei SLP 0,570 ct/ kWh netto und bei RLM 0,390 ct/ kWh netto.

Gasspeicherumlage:
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die dafür bis zum 1. April 2025 anfallenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil mit 0,059 ct/kWh in den Gaspreis einfloss. Ab dem 1.7.2023 erhöhte sie sich auf 0,145 ct/kWh netto. Zum 1.1.2024 erhöht sich die Gasspeicherumlage erneut auf 0,186 ct/ kWh netto.

CO₂ Preis:
Der Kunde trägt zusätzlich die SWK ENERGIE GmbH treffenden Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe in ct/kWh („CO₂-Preis“). Dieser Preisbestandteil umfasst die Mehrkosten, die als gesetzlich festgelegter Festpreis für Erdgas unter Anrechnung (anteilig) gelieferter biogener Brennstoffe i. S. d. § 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG für den Verbrauch des Kunden gezahlt werden, soweit und solange das BEHG Festpreise vorsieht (voraussichtlich bis 31.12.2025). Der Festpreis für Emissionszertifikate ist in § 10 Abs. 2 BEHG festgelegt. Er wurde 2021 erstmals erhoben und ist bis zum 31.12.2025 ein jährlich steigender Festpreis. Der Preis beträgt für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 nach aktueller Rechtslage 30,00 Euro pro Emissionszertifikat (dies entspricht der Berechtigung zur Emission einer Tonne Treibhausgas in Tonnen Kohlendioxidäquivalent im Jahr). Die Ermittlung des Kohlendioxidäquivalents, d. h. der Brennstoffemissionen von Erdgas, aufgrund derer eine Berechnung eines Preises in ct/kWh ermöglicht wird, erfolgt auf Grundlage einer gemäß § 7 Abs. 4 BEHG zu erlassender Rechtsverordnung. Der CO₂-Preis beträgt in 2023 0,544 ct/kWh netto. Die nach §10 BEHG beschlossene Erhöhung des CO₂-Preises auf 45,00 Euro pro Emissionszertifikat führt 2024 zu einem CO₂-Preis von 0,816 ct/kWh netto.

Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung von Gas sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet. In Krefeld betragen sie 2024 für einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh 1,360 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 84,00 EUR/Jahr netto im Grundpreis.

Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Sie beträgt in der Grundversorgung Gas für Krefeld 0,330 ct/kWh netto.

Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer an. Für den Zeitraum 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 gilt für Erdgaslieferung ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Ab 1.4.2024 steigt der Umsatzsteuersatz aller Wahrscheinlichkeit nach wieder auf 19%.

Stand: 27.2.2024

Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder für Gas unter www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen zu finden.

Kosten für Zusatzleistungen

Ergänzend zu den Allgemeinen Preisen und Ergänzenden Bedingungen der SWK ENERGIE GmbH zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) werden nachstehende Pauschalen berechnet. 

Abwendungsvereinbarung

Fragen zu Strom- und Gassperrungen

Muster Abwendungsvereinbarung

Wir bieten Ihnen nachfolgend ein Muster zur Abwendungsvereinbarung gem. § 2 Abs. 3 Satz 5 Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) zum Download an, um eine Versorgungsunterbrechung für Sie zu vermeiden.