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Fahrgastrechte

Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km.

Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.
SWK Stadtwerke Krefeld Fahrgastrechte Bus und Bahn
  • Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.

  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass Sie den gleichen Anspruch auf Beförderung haben, soweit ihr nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.

  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.

  • Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.

  • Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.

  • Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich

 

  1. erneut an den Beförderer wenden,
  2. an die Schlichtungsstelle oder
  3. an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel +49 228 30795-400, Fax: +49 22830795-499, E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de, www.eisenbahn-bundesamt.de.

Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW

Sie hatten sich mit einem Anliegen an uns gewandt und sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden? In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW zu wenden. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist eine unabhängige Einrichtung der Verbraucherzentrale NRW, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen und von Verkehrsunternehmen in NRW.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle wie folgt:

Schlichtungsstelle NRW
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Tel. +49 211 3809380 (Mo-Do 10.00-12.00 Uhr)
Fax. +49 211 3809666
Internet: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Mail: info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de

Hinweis:
Die Schlichtungsstelle wird erst dann tätig, wenn zuvor ein schriftlich dokumentierter Einigungsversuch erfolglos verlief.