SWK-Energiepass
Rechtlicher Hintergrund
Nach Artikel 7 der EU-Gebäuderichtlinie sind alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Energieausweis für Gebäude einzuführen. Auch in Deutschland ist die Einführung des Energiepasses für vermieteten oder zu verkaufenden Wohnraum beschlossen worden.
Bevor der Energiepass in Deutschland endgültig zur Pflicht werden kann, müssen die EU-Vorgaben durch die Bundesregierung noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dies wird durch die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 geschehen, die 2008 erfolgen soll. Nach ihrem Inkrafttreten müssen Sie als Gebäudeeigentümer den Energiepass vorlegen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten. Das gilt nicht nur für Wohnimmobilien, sondern auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten gilt die Pflicht sogar schon seit 2002. Die Notwendigkeit des Energiepasses entfällt lediglich bei selbst genutzten Immobilien.
Wie die EU-Richtlinie zielt auch die EnEV darauf ab, die energetische Qualität eines Gebäudes transparent zu machen, damit Sie als Bauherr, Käufer oder Mieter die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte miteinander vergleichen können. Auch wenn sie erst Anfang 2008 in Kraft tritt, so haben sich die zuständigen Ministerien schon heute auf die wesentlichen Eckpunkte der Richtlinie geeinigt. Einen Energiepass können Sie sich daher schon jetzt ausstellen lassen. Als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie haben Sie so die Möglichkeit, ein Dokument über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes vorzulegen und als Marketinginstrument zu nutzen.
