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SWK-Energiepass

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Warum SWK?

Nutzen Sie die Stadtwerke Krefeld nicht nur als sicheren Energielieferanten, sondern auch als zuverlässigen Partner bei der Energiepassausstellung. Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Verlässlichkeit der SWK und nutzen Sie unseren den Service, der Ihnen einen fachgerecht ausgestellten Energiepass garantiert.

Was ist ein Gebäude-Energiepass?

Der Energiepass für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes, der eine energetische Vergleichbarkeit ermöglicht.

Die Begriffe Energiepass und Energieausweis werden synonym verwendet. Während die EU-Gebäuderichtlinie zum Begriff Energieausweis tendiert, ist im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Energiepass geläufiger.

Warum wurde der bundeseinheitliche Gebäude-Energiepass eingeführt?

Nach der EU-Richtlinie „Gesamteffizienz von Gebäuden“ werden alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Maßnahmen im Bereich Energie- und CO²-Einsparung bis 2006 in nationales Recht umzusetzen. Der Energiepass ist als ein wesentlicher Aspekt dieser Richtlinie anzusehen.

Was ist das Ziel des Energiepasses für Gebäude?

Das Hauptziel des Energiepasses ist die Schaffung von Markttransparenz im Immobilienmarkt. Der Energiepass gibt die Energieeffizienz eines Gebäudes als Qualitätsmerkmal wieder und veranschaulicht so den Energiebedarf.

Die Energieeffizienzklasse, in die das Gebäude eingestuft wird, soll als eine Art Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude betrachtet werden.

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Für welche Gebäudetypen ist der Energiepass laut EU-Gebäuderichtlinie vorgeschrieben?

Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt den Energiepass grundsätzlich für alle Gebäude vor, egal, ob es sich um Neu- oder Altbauten, Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.

Im Neubaubereich gibt es Energiebedarfsausweise aber schon seit der 3. Wärmeschutzverordnung im Jahre 1995. Für Bestandsgebäude bestand diese Verpflichtung bisher nicht.

Ab wann muss ein Energiepass ausgestellt werden?

Seit 01.01.2009 ist ein Energiepass verpflichtend bei Veräußerung oder Neuvermietung eines Wohngebäudes vorzulegen. Zudem muss seit 01.07.2009 auch für Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien) ein Energiepass in den zuvor genannten Fällen vorgelegt werden. 

Hausverkäufer oder Vermieter können den Energiepass außerdem als Werbeinstrument nutzen, indem sie auf die „Innovation Energiepass“ für ihr Gebäude aufmerksam machen. Zum anderen können sie die im Energiepass enthaltenen Modernisierungsempfehlungen zu Sanierungszwecken nutzen, wodurch ihr Gebäude eine bessere Einstufung im Energiepass erhielte und für potentielle Mieter oder Käufer an Attraktivität gewänne.

Wie lange ist der Energiepass gültig?

Laut EU-Gebäuderichtlinie beträgt die Gültigkeit des Energiepasses maximal 10 Jahre ab Erstellungsdatum. Die genaue Geltungsdauer ist aber in der EnEV 2007 geregelt.

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Wie läuft eine Energiepass-Ausstellung ab?

Um den Energiepass zu bekommen, ist weder ein Amt noch eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz simpel, denn hierfür ist lediglich eine Begehung des Gebäudes durch einen fachlich qualifizierten Energiepass-Aussteller erforderlich. Dieser nimmt das Gebäude auf und erstellt aus den gesammelten Daten einen Energiepass, der dem Eigentümer anschließend übergeben oder zugeschickt wird.

Gibt es unterschiedliche Verfahren bei der Energiepass-Ausstellung?

Während die Energiepass-Ausstellung immer gleich abläuft, gibt es zwei unterschiedliche Verfahren der Datenerfassung, die vereinfachte und die ausführliche Datenaufnahme.

Bei der ausführlichen Datenaufnahme werden bereits vorhandene Gebäudedaten wie Baupläne etc. miteinbezogen oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Ein solches Verfahren bietet sich besonders an, wenn Sanierungen angedacht werden.

Bei der vereinfachten Datenaufnahme nutzt der Aussteller Pauschalwerte zur Gebäudeerfassung. Einzelne Bauteile können so bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden. Diese Methode verspricht in erster Linie einen geringeren Zeit- und Kostenaufwand.

Was ist ein bedarfs-, was ein verbrauchsorientierter Energiepass?

Beim bedarfsorientierten Energiepass wird der Endenergiebedarf Ihres Gebäudes mit Hilfe eines Computerprogramms anhand der Gebäudehüllfläche mit genormten Daten aufgrund von Plänen und Baubeschreibungen und Heizungsdaten berechnet, während das individuelle Nutzerverhalten nicht berücksichtigt wird. Außerdem werden konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung und Modernisierung gemacht. Gebäudehülle und Heizanlagentechnik werden einzeln bewertet.

Das Ergebnis ist eine Energiekennzahl die es ermöglicht, Mietern, Käufern, Hausbesitzern eine konkrete Entscheidungshilfe zu einem Objekt zu geben, da sie eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten ermöglicht. Natürlich werden auch Energieeinsparungen durch das Nutzerverhalten erklärt. Zur Erstellung eines bedarfsorientierten Energiepasses werden die folgenden Daten ermittelt:

Beim verbrauchsorientierten Energiepass ist lediglich der Energieverbrauch aus Rechnungen der letzten 3 Jahre zu erkennen. Dieser Verbrauch wird vom Energieberater witterungsbereinigt umgerechnet.

Der verbrauchsorientierte Ausweis bietet nur wenig Vergleichsmöglichkeit und Aussagekraft zu anderen Gebäuden. Selbst der Vergleich von Gebäuden mit ausschließlich verbrauchsorientierten Ausweisen ist schlecht möglich, da beim verbrauchsorientierten Pass immer nur das jeweilige Nutzerverhalten im Vordergrund steht.

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Sieht der Energiepass für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?

Da der Energiepass nur für komplette Gebäude ausgestellt werden kann, sieht er für alle Wohnungen gleich aus.

Eine Unterscheidung von Wohnungen innerhalb eines Gebäudes würde ohnehin wenig Sinn machen, da sich zwischen den einzelnen Wohneinheiten meist keine nennenswerten Wärmewiderstände befinden, die die Wärmeverteilung innerhalb des Gebäudes verhindern würden.

Warum enthält der Energiepass keine Heizkosten?

Der Energiepass konzentriert sich in erster Linie auf die energetische Qualität eines Gebäudes und hierbei besonders auf Heizung, Fenster, Decken, Außenwände etc., sodass sich Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes treffen lassen, die über Jahre Bestand haben.

Heizkosten sind dagegen von vielen Faktoren beeinflusst, die der Gebäudeeigentümer selbst nicht steuern kann. So stehen sie z. B. in großer Abhängigkeit zum Heizverhalten oder zu unterschiedlichen klimatischen Bedingungen. Einen weiteren Einflussfaktor auf die Heizkosten stellen die variierenden Energiepreise dar.

Der Energiepass soll somit über die tendenziellen Energieverbräuche eines Gebäudes informieren. Die tatsächliche Höhe ergibt sich allerdings aus vielen anderen Faktoren, die der Nutzer selbst beeinflussen kann.

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Was nutzt der Energiepass dem Mieter, wenn er keine konkreten Aussagen über seinen Verbrauch macht?

Der Nutzen liegt in erster Linie in der Vergleichbarkeit von Wohnungen. Hierzu wird in einer Bedarfsrechnung ein Normverbrauch erstellt, der Vergleichsmöglichkeiten zulässt.

Gebäudebesitzer selbst erhalten die Möglichkeit, mit der energetischen Qualität des Gebäudes oder mit durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu werben.

Wie kann man Gebäude(-teile) in einem Energiepass zusammenfassen? Muss für jede Hausnummer ein eigener Energiepass erstellt werden?

In den Auslegungsfragen zur EnEV des DIBt lässt sich folgende Aussage zu diesem Thema finden: "Anhang 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV lässt es für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Gebäude zu, diese beim Nachweis wie ein zusammenhängendes Gebäude zu behandeln. Satz 4 stellt zusätzlich klar, dass die Pflicht zur Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die Einzelgebäude davon unberührt bleibt."

Dies trifft auch für Energiepässe bei Bestandsgebäuden zu. Altbauten sollten weitestgehend baugleich sein – zum einen in Bezug auf den Urzustand, zum anderen bezüglich des Sanierungszustandes der thermischen Hülle und der Anlagentechnik. Der Energiepass wird für die komplette Häuserzeile ausgestellt und ist für jedes Einzelgebäude gültig.

Sofern keine Novellierung der EnEV 2007 in Kraft tritt, kann daher davon ausgegangen werden, dass der Energiepass für eine gesamte Häuserzeile ausgestellt werden kann, wenn die einzelnen Häuser in Bezug auf die Anzahl der Vollgeschosse, der Ausbausituation für Keller- und Dachgeschosse, dem energetischen Zustand der Gebäudehülle und dem energetischen Zustand der Anlagentechnik übereinstimmen. Die Orientierung der Einzelhäuser ist dabei nicht von Interesse.

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Können Mieter Rechte aus dem Energiepass ableiten? Wären z. B. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten?

Nein, da der zukünftige Verbrauch des Nutzers sich aus dem Energiepass nicht ableiten lässt. Er dient lediglich der Information des potentiellen Nutzers über die Gesamtgebäude-Energieeffizienz. Demnach lassen sich auch keine Forderungen einklagen bzw. Mietminderungen durchsetzen. Ferner hat der Nutzer keinerlei Anspruch auf die im Energiepass angegebenen Modernisierungstipps.

Wie wird die rechtliche Stellung des Energiepasses sein?

Nach der EU-Gebäuderichtlinie dienen Energiepässe „lediglich der Information“. Diese Prämisse will die Bundesregierung auch für Deutschland übernehmen. Der Energiepass soll somit keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter aufgrund des Energiepasses sollten vermieden werden.

Muss der Energiepass öffentlich ausgehängt werden?

Laut EU-Richtlinie ist dafür zu sorgen, dass der Energiepass in öffentlichen Gebäuden, „mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000 m³, die von Behörden und Einrichtungen genutzt werden, die von einer … großen Anzahl von Menschen häufig aufgesucht werden, … ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht wird.“

Welche Gebäude dies im Einzelnen betreffen könnte, muss allerdings noch durch den Gesetzgeber festgelegt werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass diese Vorschrift für große öffentliche Verwaltungsgebäude, Schwimmbäder, Schulen etc. gelten wird.

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