Strom Erdgas Trinkwasser Fernwärme Strom | Erdgas | Trinkwasser | Fernwärme

RUND UMS TICKET

SERVICE & INFORMATION

Rahmenbedingungen

So lösen Sie unser Versprechen ein

Wir sind pünktlich. Versprochen! Und wenn nicht, dann erhalten Sie Ihren Fahrpreis zurück, sofern Sie mit unseren Linien mindestens 10 Minuten später - als in der Fahrplanauskunft ausgewiesen - Ihre Zielhaltestelle erreichen.

Bitte beachten Sie: Der Vorfall muss innerhalb von drei Tagen gemeldet werden und die Abholung Ihrer Erstattung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter 10 Minuten nicht weiter nachgehen. Hier liegen die Ursachen oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Staus oder Baustellen, besonders in der Hauptverkehrszeit, behindern auch das Fortkommen unserer Busse und Bahnen.

  • Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage des für die erstattungsfähige Fahrt genutzten VRR – Ticket. Tickets von anderen Verbünden (VRS, AVV) und Tickets der Deutschen Bahn AG sind, ebenso wie AST-Tickets (AnrufSammelTaxi), von der Erstattung ausgeschlossen. Erstattungen ohne Ticket sind nicht möglich.
  • Sofern Ihre Kleidung durch verunreinigte Sitze an der Haltestelle oder in einem unserer Fahrzeuge verschmutzt wurde, benötigen wir zusätzlich zum Ticket eine Reinigungsquittung, um die Erstattung vorzunehmen. Bitte beachten Sie auch hier, dass uns die Verunreinigung innerhalb von drei Tagen angezeigt werden muss. Andernfalls erfolgt keine Erstattung.
  • Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A1/A2 in Höhe von derzeit 2,40 EURO für Erwachsene und 1,40 EURO für Kinder.* Die Erstattungsansprüche können nie höher als der tatsächliche Wert des erworbenen Ticket in der Preisstufe A1/A2 sein. Bei Erstattungen von Tickets in den Preisstufen B, C, D und E bildet der Ticketpreis für die vergleichbare Ticketart (Einzel-, 4er-, MonatsTickets) der Preisstufe A2 die Berechnungsgrundlage (Erstattungsgrenze / maximale Erstattungshöhe).
    * gültig ab Januar 2012
  • Ermöglicht Ihr Ticket die Mitnahme von weiteren Personen wird lediglich eine Erstattung des Fahrtpreises für eine Person – den Ticket-Inhaber – vorgenommen.
  • Von der Erstattung ausgenommen sind Fahrten, die mit einem anspruchsberechtigten SchokoTicket, welches über den Schulträger bezogen wird, oder einem SozialTicket durchgeführt wurden.
  • Bei Erstattungsansprüchen für selbstzahlende SchokoTicket- sowie SemesterTicket-Inhaber wird auf Grund des bereits stark rabattierten Preises lediglich der Fahrpreis einer Einzelfahrt für Kinder vergütet.
  • Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt nur an volljährige Personen (bei erstattungsfähigen Fahrten von Minderjährigen wird die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten vorgenommen).
  • Beträge über 5,00 EURO werden nur gegen Vorlage eines Legitimationsausweises aushändigt.
  • Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt in unseren SWK ServiceCenter

    Öffnungszeiten

     

    Hochstr. 126

    HansaHaus

    Montag bis Freitag

    10:00 – 18:00 Uhr

    7:00 – 18:00 Uhr

    Samstag

    10:00 – 14:00 Uhr

    9:00 – 14:00 Uhr

  • Die SWK MOBIL-Aktion „10PLUS – Pünktlichkeit und mehr“ ist eine freiwillige Leistung der SWK MOBIL GmbH gegenüber ihren Kunden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die SWK MOBIL GmbH bittet um Verständnis, dass sie sich in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehält bzw. den Auszahlungsbetrag mit Forderungen der SWK MOBIL GmbH gegen Sie verrechnen kann.

Hinweis für Abonnenten der SWK MOBIL GmbH

Sofern uns eine gültige Bankverbindung und Einzugsermächtigung vorliegt, verrechnen wir die Erstattungsbeträge mit dem Beförderungsentgelt für das bestehende Abonnement, so dass wir lediglich den hieraus resultierenden Betrag von Ihrem Konto abbuchen werden. Die Chipkarte muss hier nicht vorgezeigt werden.


Aktion 10PLUS

Aktuelle Meldungen

Facebook Twitter Rss Youtube

Fahrplanauskunft