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Sozialticket

SozialTicket

Der Rat der Stadt Krefeld hat in den Ratssitzungen im September und Oktoer 2011 den Beschluss gefasst, das SozialTicket in Krefeld nicht einzuführen.

Im Gegensatz hierzu wird es das SozialTicket ab dem 01.11.2011 in einigen Städten und Gemeinden innerhalb des VRR´s geben. In den Kreisen Viersen, Wesel und Kleve erfolgt die Einführung zum 01.12.2011.

Über die Anspruchsberechtigung zur Nutzung des SozialTickets entscheidet ausschließlich die am Wohnort des Antragstellers zuständige ARGE bzw. die entsprechenden Ämter. Sie als Berechtigter erhalten von dort einen persönlich ausgestellten, zeitlich befristeten Nachweis, den Sie gleichzeitig auch als Kundenkarte für die monatlich zu kaufende Wertmarke nutzen. Als Geltungsbereich wird immer das Tarifgebiet eingetragen, in dem Sie wohnen.

Ab dem 01.11.2011 können folgende Personen ein SozialTicket erwerben:

  • Leistungsempfänger nach dem SGB II (ALG II und Sozialgeld)
  • Leistungsempfänger nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsempfänger nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungsempfänger nach dem SGB VIII § 41 i.V.m. § 39 für den Personenkreis gem. § 7 Abs 1 Ziffer 3 und / oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Das SozialTicket ist nicht übertragbar und wird nur in der Preisstufe A zu 29,90 € angeboten.

Das SozialTicket wird als Pilotprojekt vom 01.11.2011 bis längstens 31.12.2012 in den teilnehmenden Städten und Kreisen im VRR eingeführt.

Wünschen Sie als Berechtigter einen Geltungsbereich für die Preisstufe A analog den Regelungen des Zwei-Waben-Tarifs, so wendet er sich mit dem von der ARGE bzw. vom Amt ausgestellten Berechtigtenausweis an ein VRR-Verkehrsunternehmen, welches die vom Amt ausgestellte Kundenkarte einzieht und Ihnen eine neue Berechtigtenkarte nach dem 2-Waben-Tarif ausstellt. Keinesfalls ist es erlaubt, eine handschriftlich abgeänderte Kundenkarte zu verwenden, da somit das gesamte Ticket ungültig wird!

Das SozialTicket ermöglicht Ihnen, innerhalb des Geltungsbereiches die Durchführung beliebig vieler Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Im Schienenverkehr können die Nahverkehrszüge in der 2. Wagenklasse genutzt werden. In der Woche nach 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags sowie am 24.12. und 31.12. ist die kostenfreie Mitnahme von max. 3 Kindern (bis einschl. 14 Jahre) möglich.

Für Fahrtziele über den Geltungsbereich hinaus ist pro Fahrt und Person ein ZusatzTicket zu lösen.

Der zeitlich gültige, persönliche Berechtitgtenausweis sowie die gültige Wertmarke und der Lichtbildausweis des Berechtigten bilden gemeinsam den gültigen Fahrausweis und sind bei Kontrollen vorzuzeigen.

Sind Sie bereits heute Abonnent eines VRR-MonatsTickets und wollen künftig ein SozialTicket nutzen ? Dann wenden Sie sich bitte zwecks Kündigung Ihres Abonnements an das zuständige Verkehrsunternehmen.

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